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Im März 1855 zum Gerichtsreferendar ernannt, wechselte er zur Verwaltung und legte am 18. April 1856 die Prüfung zum Regierungsreferendar bei der Regierung Münster „mit Auszeichnung“ ab. 1858 wurde er vorübergehend mit der Verwaltung des Landratsamtes Steinfurt beauftragt. Im Frühjahr 1859 absolvierte er eine Ausbildung in der Domänenverwaltung der Bezirksregierung Potsdam mit dem Ergebnis, dass er zur höheren Staatsprüfung zugelassen wurde. Vor Ablegung der Prüfung wurde er am 30. Mai 1860 als erster Kandidat für das Amt des Landrats des Kreises Ahaus gewählt und am 27. April 1861 zum Landrat ernannt. In diesem Amt – der Amtssitz war im Gut Sondershaus in Ahaus – blieb er bis zur Entlassung aus dem Staatsdienst am 30. März 1874. Der Beginn des Kulturkampfes 1872 in Westfalen setzte seinem Wirken ein Ende. Die preußische Regierung ließ mehr als die Hälfte der Landratsämter in der Provinz Westfalen mit protestantischen bürgerlichen Landräten besetzen.
… Das Beste der Städte und des platten Landes jederzeit …, aus dem Werden und Wirken des Westmünsterland-Kreises Borken, Borken 1995, ISBN 3-927851-70-1.