Nach dem Tod Kunos III. von Hagen-Münzenberg im Jahr 1244 vereinigte dessen Bruder Ulrich II. von Münzenberg das Münzenberger Erbe in einer Hand. Ulrich II. verstarb 1255 ohne erbberechtigte männliche Nachkommen, so dass das reiche Erbe an seine sechs Schwestern fiel, die weltlich geblieben und Adelige geheiratet hatten, die zumeist in der Wetterau begütert waren:
Die siebte Schwester, Lucardis, wurde dagegen mit dem Kloster Patershausen abgefunden, das für sie als Zisterzienserin neu errichtet und in dem sie Äbtissin wurde.
Ein Teil der Erbschaft wurde unter den verheirateten Schwestern real geteilt. Die Burg Münzenberg und einige wenige Teile der verbleibenden Erbschaft wurde aber nur ideell in sechs gleiche Teile geteilt und gemeinsam als Kondominat verwaltet. Die erste Erbauseinandersetzung beanspruchte drei Jahre.
Erbe
Das gemeinschaftliche Erbe bestand im Wesentlichen aus dem Amt Münzenberg, der Burg Münzenberg, der Stadt Münzenberg, der „Grafschaft“ Assenheim und der Herrschaft Hagen (Hain in der Dreieich) sowie einigen kleineren Besitzungen und Rechten. Die übrige Erbmasse wurde real geteilt.
In der Erbengemeinschaft kam es sogleich und wiederholt zu Auseinandersetzungen und Vergleichen, so 1258, 1288, 1304, 1364–66 (Falkensteiner Fehde) und 1407 – letzterer unter Mitwirkung des römisch-deutschen Königs Ruprecht.
Zeitraum
Herren
Bemerkungen
1255–1256
Adelheid 1/6 ⚭ Reinhard I. von Hanau
Isengard 1/6 ⚭ Philipp I. von Falkenstein
Mechthild 1/6 ⚭ Engelhard von Weinsberg
Irmengard 1/6 ⚭ Konrad von Weinsberg
Agnes 1/6 ⚭ Konrad von Schöneberg
Hedwig 1/6 ⚭ Heinrich von Pappenheim
Aufteilung des Erbes auf sechs verheiratete Töchter
Das Haus Hanau teilte sich 1458 in zwei Linien. Die Münzenberger Anteile kommen an Hanau-Münzenberg. Die andere Linie ist Hanau-Babenhausen, später -Lichtenberg
1507 trat der letzte männliche Vertreter des Zweiges von Eppstein-Münzenberg (erloschen 1522) seine Rechte gegen eine Pension an den Zweig von Eppstein-Königstein (erloschen 1535) ab.
1535–1548
Grafschaft Hanau-Münzenberg 8/48
1535–1581 Stolberg-Königstein 20/48
Solms-Braunfels 15/48
bis 1548 Solms-Lich 5/48
Erbe war der Sohn der Schwester des letzten Grafen von Königstein aus dem Hause Eppstein. Die Eppsteiner Anteile kamen an das Haus Stolberg, aus dem zwei Brüder die kurzlebige Linie Stolberg-Königstein 1535–1581 bildeten.
1548–1581
Grafschaft Hanau-Münzenberg 8/48
1535–1581 Stolberg-Königstein 20/48
Solms-Braunfels 15/48
ab 1548 Solms-Laubach 5/48
Die Solmser Linie Lich teilte sich 1548, es entsteht die Linie Laubach
1581–1642
Grafschaft Hanau-Münzenberg8/48
Mainz 10/48
1581–1677 Stolberg-Wernigerode10/48
bis 1602 Solms-Braunfels, ab 1602 Solms-Greifenstein15/48
Solms-Laubach 5/48
1581 Mit dem Erlöschen der Linie Stolberg-Königstein besetzte Kurmainz Königstein. Vom Eppsteiner Anteil blieb dem Hause Stolberg nur die Hälfte, die andere hatte Kurmainz als erledigtes Reichslehen kassiert. Vergleich 1590. 1602 teilte sich die Linie Solms-Braunfels in drei Zweige.
1736 erbte die Landgrafschaft Hessen-Kassel die Grafschaft Hanau-Münzenberg, siehe hier. Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg fiel an Hessen-Darmstadt.
Ende
Mit der Mediatisierung des Adels in napoleonischer Zeit verschwand die staatsrechtliche Bedeutung dieser mittelalterlichen Erbteilung. Der überwiegende Teil des Territoriums aus der Münzenberger Erbschaft fiel an den neu formierten Staat Großherzogtum Hessen-Darmstadt.
Das zivilrechtlicheEigentum an der Burg Münzenberg blieb allerdings noch bis in die 1930er Jahre gemeinschaftlich.
Wappen
Stammwappen der Herren von Münzenberg
Wappen der Grafen von Hanau-Münzenberg
Wappen der Kurfürsten von Hessen (Hessen-Kassel)
Wappen der Grafen von Solms, Herren zu Münzenberg
Wappen der Grafen zu Solms-Lich, Herren zu Münzenberg
Uta Löwenstein: Grafschaft Hanau. In: Ritter, Grafen und Fürsten – weltliche Herrschaften im hessischen Raum ca. 900–1806 = Handbuch der hessischen Geschichte 3 = Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 63. Marburg 2014. ISBN 978-3-942225-17-5, S. 196–230 (205f).