Ludwig Eberhard von Gemmingen (1771–1831)Ludwig Eberhard von Gemmingen (* 28. September 1771; † 9. Januar 1831) war Schlossherr auf Schloss Presteneck und Kammerherr. LebenEr war ein Sohn von Johann Casimir von Gemmingen (1740–1772) und der Wilhelmine von Gemmingen-Gemmingen († 1791). Er studierte in Göttingen, trat dann aber nicht in den Staatsdienst, sondern lebte auf dem ihm zugefallenen Familiensitz Schloss Presteneck, wo er Materialien für eine Familiengeschichte zusammentrug und seine Güter verwaltete. Vor allem die Mediatisierung der reichsritterschaftlichen Gebiete brachte einigen Verwaltungsaufwand und eine Schmälerung der Einnahmen. Gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich Carl Gustav Casimir (1770–1841) verglich er sich 1823 mit den Allodialerben des Hausmarschalls von Dungern, die Ansprüche auf Presteneck sowie Widdern und Maienfels hatten. Der Hausmarschall hatte 1807 seinen Besitz in Presteneck, Maienfels und Widdern an die Brüder von Gemmingen übertragen, wobei ihm der Ertrag der Güter zufallen sollte. Die Mediatisierung hat die angestammten Einnahmen aus den Gütern geschmälert, so dass die Brüder die Vertragsvereinbarungen nicht erfüllen konnten, während der Hausmarschall auch nicht auf Erfüllung drang. Nach seinem Tod haben die Dungern-Allodialerben ihre Ansprüche geltend gemacht, man einigte sich auf die Zahlung von 15.000 Gulden. Abgeordneter in der Ersten Kammer der Badischen StändeversammlungMöglicherweise ist Ludwig Eberhard von Gemmingen auch von 1819 bis 1822 Vertreter des grundherrlichen Adels unterhalb der Murg in der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung gewesen.[1] FamilieEr war mit Luise von Berlichingen verheiratet, die Ehe wurde jedoch wieder gelöst und brachte keine Nachkommen hervor. Er blieb seiner Gattin zeitlebens weiter verbunden, auch nach deren Wiedervermählung mit einem Freiherrn von Varnbüler. Nach Ludwig Eberhards Tod war sein ebenfalls kinderloser Bruder Friedrich Carl Gustav Casimir der letzte lebende Angehörige der Linie Gemmingen-Bürg und vereinte deren Besitz auf sich. Er schloss kurz vor seinem Tod 1841 einen Vertrag mit Sigmund von Gemmingen zu Treschklingen (1777–1843) und Ludwig von Gemmingen zu Michelfeld, die gegen eine Zahlung von 150.000 Gulden das Erbe antraten. Belege und Anmerkungen
Siehe auchLiteratur
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