Liste der Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof
Die Liste der Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof enthält alle 36 Personen, die zwischen 1922 und 1946 als regulär gewählte Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof tätig waren. Nicht aufgeführt sind Richter, die entsprechend den Statuten des Gerichts ad hoc von einem an einem Verfahren beteiligten Land hinzugezogen wurden.
Die Tabelle ist innerhalb der Spalten sortierbar, so dass verschiedene Darstellungen wie beispielsweise eine Anordnung nach dem Beginn der Amtszeit beziehungsweise einer Präsidentschaft oder eine Gruppierung nach den Herkunftsländern möglich ist.
Der Ständige Internationale Gerichtshof bestand ab dem 30. Januar 1922 und setzte sich aus zunächst aus elf Richtern und vier Hilfsrichtern, später aus 15 Richtern ohne Hilfsrichter zusammen, die jeweils für einen Zeitraum von neun Jahren gewählt wurden und wiederwählbar waren. Die Wahl erfolgte durch den Rat und die Versammlung des Völkerbundes auf der Grundlage von Vorschlägen durch die nationalen Gruppen des Ständigen Schiedshofs. Schied ein Richter vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so wurde eine Nachwahl für den Rest seiner Amtsperiode durchgeführt. Präsident und Vizepräsident wurden vom Ständigen Internationalen Gerichtshof für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, wobei auch hier eine Wiederwahl möglich war.
Persönliche Voraussetzungen der Kandidaten waren das Vorliegen der Qualifikation für das höchste richterliche Amt in ihrem Heimatland sowie Kompetenz im Bereich des Völkerrechts. Keine zwei Richter, die zur selben Zeit am Gericht wirkten, durften aus demselben Land stammen. Die Auswahl der Richter sollte die verschiedenen Kulturkreise und Rechtssysteme in der Welt angemessen repräsentieren. Die Abwahl eines Richters war nur möglich durch einstimmigen Beschluss der anderen Richter. Die Hilfsrichter (juges-suppléant) hatten die Funktion, die regulären Richter zu vertreten, wenn diese nicht anwesend sein konnten. Dieses Amt wurde durch eine Revision des Gerichtsstatuts zum 1. Februar 1936 abgeschafft, womit die Mandate der zu diesem Zeitpunkt amtierenden Hilfsrichter entfielen. Bereits vor dem Inkrafttreten dieser Änderung waren bei den Richterwahlen im September 1930 neben den vier Hilfsrichtern 15 reguläre Richter gewählt worden. Für die Hilfsrichter ist die Amtszeit in der Tabelle durch Kursivsatz markiert. Drei Richter (Rafael Erich, Dumitru Negulescu und Wang Ch'ung-hui) haben nach ihrer Zeit als Hilfsrichter später auch als reguläre Richter amtiert.
Die turnusgemäß für 1939 geplanten Richterwahlen fanden auf Grund des Beginn des Zweiten Weltkrieges nicht statt. Alle zu diesem Zeitpunkt tätigen Richter blieben durch einen Beschluss der Völkerbundversammlung über das Ende ihrer Amtszeit hinaus bis zu einer späteren Neuwahl im Amt. Der Gerichtshof traf am 26. Februar 1940 mit einer Anordnung im Fall Electricity Company of Sofia and Bulgaria seine letzte Entscheidung und stellte 1942 seine Aktivitäten kriegsbedingt ein. Nach dem Ende des Krieges trat das Gericht im Oktober 1945 letztmals zusammen. Zu diesem Zeitpunkt waren nach dem Tod von Michał Jan Rostworowski (März 1940) sowie den Rücktritten von Francisco José Urrutia (Januar 1942), Nagaoka Harukazu (Januar 1942) und Henri Fromageot (Juni 1945) vier Richterstellen unbesetzt. Die verbliebenen elf Richter erklärten am 30. Januar 1946 ihren Rücktritt, am 18. April des gleichen Jahres beschloss die Völkerbundversammlung die Auflösung des Gerichtshofs.
Als Nachfolgeeinrichtung entstand 1945 mit der Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen der Internationale Gerichtshof, der ein Jahr später seine Arbeit aufnahm. José Gustavo Guerrero, der als letzter Präsident des Ständigen Internationalen Gerichtshofs und als erster Präsident des Internationalen Gerichtshofs wirkte, sowie Charles de Visscher sind die einzigen Richter, die an beiden Gerichten tätig waren.
Tod von Walther Schücking Rücktritt von Frank Billings Kellogg
Åke Hammarskjöld
Manley Ottmer Hudson
Rücktritt von Wang Ch’ung-hui
Cheng Tien-hsi
27. Mai 1937
Tod von Edouard Rolin-Jaequemyns
Charles de Visscher
26. September 1938
Tod von Åke Hammarskjöld
Rafael Erich
Bei der Wahl von 1921 wurde der chilenische Kandidat Alejandro Álvarez, der durch Chile, Brasilien und Uruguay nominiert worden war, von der Völkerbundversammlung gewählt, erhielt jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Völkerbundrat. Der von Belgien, Griechenland und Japan vorgeschlagene belgische Kandidat Edouard Descamps, der mehrheitlich vom Völkerbundrat gewählt wurde, erreichte hingegen keine Mehrheit in der Völkerbundversammlung. Als Kompromisskandidat wurde Max Huber von beiden Gremien gewählt. Die gleiche Situation ergab sich zwischen Álvarez und Descamps bei der Wahl der Hilfsrichter, bei der dies durch die Wahl von Frederik Valdemar Nicolai Beichmann gelöst wurde.
Am 8. Oktober 1936 fanden zwei getrennte Nachwahlen mit verschiedenen Kandidatenlisten statt, einerseits für die Nachfolge von Walther Schücking und Frank Billings Kellogg sowie andererseits für die Nachfolge von Wang Ch’ung-hui.
Literatur
Biographische Angaben zu allen Richtern und organisatorische Daten zu den Richterwahlen finden sich in den 16 Ausgaben des Jahrbuchs des Gerichtshofs (Annual Reports). Herausgegeben von A.W. Sijthoff’s Publishing, Leiden 1925–1946; Online verfügbar auf der Website des Internationalen Gerichtshofs unter: Publications of the Permanent Court of International Justice (1922–1946) - Series E: Annual Reports
Weiterführende Informationen zur Zusammensetzung, zu den Richterwahlen und zu den Voraussetzungen für das Richteramt sind zu finden in: Hans-Jürgen Schlochauer: Ständiger Internationaler Gerichtshof. In: Karl Strupp (Hrsg.), Hans Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts. Zweite Auflage. Verlag Walter de Gruyter, Berlin 1962, ISBN 3-11-001032-1; Band 3, S. 341–364 (speziell Abschnitte „Aufnahme, Umfang und Beendigung der Tätigkeit“, S. 346/347 sowie „Organisation“, S. 347–349)