„Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler[1]: Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“
Stieleiche (Quercus robur) zwischen Graditz und Pülswerda in der Elbaue, der ca. 21 m hohe und etwa 350 J. alte Baum (Stand: 2016) wurde bereits 1954 zum Naturdenkmal erklärt und hat einen Brusthöhenumfang von ca. 7,8 m. Die vitale Eiche steht auf der Ostseite der Elbe am Deich
Stieleiche 2 (Quercus robur) im Gutspark (nördliche) steht östlich des Koßdorfer Landgraben in einem Waldstück, welches ehemals zum Rittergut Triestewitz gehörte und heute als ein geschütztes Biotop "Naturnaher Wald am Schlosspark Triestewitz"[5] im FFH-Gebiet "Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz"[6] registriert ist.
Stieleiche 1 (Quercus robur) im Gutspark (südliche) steht östlich des Koßdorfer Landgraben in einem Waldstück, welches ehemals zum Rittergut Triestewitz gehörte und heute als ein geschütztes Biotop "Naturnaher Wald am Schlosspark Triestewitz"[5] im FFH-Gebiet "Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz"[6] registriert ist.
die um 1819 gepflanzte Silberlinde (Tilia tomentosa) an der Schlossstr. vor dem Schloss Triestewitz, war bis zum Zeitpunkt der Fällung mit einem Umfang von 4,77 m und eine Höhe von 21 m größte ihrer Art in Sachsen. Leider wurde sie nach einem negativen Gutachten im Februar 2013 voreilig gefällt, heute steht dort eine neugepflanzte Winterlinde (Tilia cordata).
Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.