im 17./18. Jahrhundert Wohnhaus des Hofgärtners, zweigeschossiger, unregelmäßiger Massivbau mit Satteldach, mit profilierten, gestelzten Fensterrahmungen und östlichem Anbau, Kellerbogen bezeichnet 1580
erhöhter Mittelbau als dreigeschossiger, reich gegliederter Sandsteinquaderbau mit Walmdach, flankiert von loggienartigen Flankenbauten mit sogenanntem Königspavillon im Norden sowie südlich anschließenden Bahnsteigen, von Gottfried von Neureuther, 1855
Bahnlinie Würzburg – Aschaffenburg (bei Bahn-km 7,599, an der Gemeindegrenze zu Thüngersheim) (Standort)
Wasserdurchlass der Ludwigs-Westbahn
Rundbogen, Sandsteinquader, 1850/54
D-6-79-202-41
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Echterstraße
Wasserkanäle
zum ehemals fürstbischöflichen Schloss und Hofgarten gehörig, 17./18. Jahrhundert; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Ehemaliger Sommersitz der Würzburger Fürstbischöfe, zweigeschossiger Kernbau umgeben von vier quadratischen Türmen, errichtet unter Fürstbischof Peter Philipp von Dernbach, durch Heinrich Zimmer, 1680–1682, erweitert um die seitlich anschließenden, quadratischen, zweigeschossigen Anbauten mit östlichen Treppentürmen, errichtet unter Fürstbischof Johann Gottfried von Guttenberg, im Wesentlichen durch den Hofbaumeister Antonio Petrini, 1691/92, später erweitert um zwei flankierende, zweigeschossige Pavillonbauten sowie Erneuerung der geschweiften Mansardwalmdächer, unter Fürstbischof Carl Philipp von Greiffenclau, nach Entwürfen von Balthasar Neumann, 1749–1753, mit Ausstattung.
Hofgarten (Lage), seit dem 17. Jahrhundert Fasanerie, dann Umgestaltung zum Lustgarten unter Antonio Petrini, mit Futtermauern, Schlossparterre, hölzernen Eckpavillons, vier künstlichen Seen, darunter der sogenannte Große See sowie einem großzügigen Baum- und Heckengarten im Süden und einem Nutzgarten im Nordwesten, 1702/03, später Anlage des sogenannten Baluster- oder Kleinen Sees, 1721, Ausgestaltung mit Sandsteinplastiken wie die Schweizergardisten am Fasanentor sowie die Musen- und Göttergestalten der westlichen Futtermauer, von Johann Wolfgang von der Auwera, 1752–1756, erneute Umgestaltung zum Rokokolustgarten, unter Johann Philipp Geigel, mit dem Gros der Gartenplastik von Ferdinand Tietz, hervorzuheben hier die Fontänenskulptur Parnass (1766), weiterhin antike Göttergestalten, aber auch Skulpturen des höfischen Umfeldes sowie Fabelwesen nach Äsop und La Fontaine, 1765–1768, zuletzt Einbeziehung der sogenannten Dreieckszone im Osten, mit Resten der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Kaskade, dem sogenannten Grottentempel und Ausgestaltung durch Skulpturen von Johann Peter Wagner, der auch die innere Balustrade des Schlosses mit den sogenannten Kindergruppen versah, 1772–1775 (nahezu sämtliche 320 Skulpturen und Zierstücke wurden mittlerweile durch Kopien oder Abgüsse ersetzt),
zwei Pavillons, sogenannte Indianische Tempel (Lage) (Lage), mit auf Palmstämmen getragene Zeltdächer mit Ananasbekrönung und Sitzgruppe, Sandstein, von Ferdinand Tietz, 1768
Tempel (Lage), sogenannter Grottentempel oder Belvedere, zweigeschossiger, achteckiger Tempel mit Tuffsteinsockel, darin Tiergestalten, inkrustiert, von Materno Bossi, 1772/73
Treillagepavillons (Lage) (Lage), hölzerne Pavillons mit Schieferdach im mittigen südlichen Laubengangbereich, mit Fresken von Franz Anton Ermeltraut, 1765
Wasserturm (Lage), sogenannter Gelber Turm, achteckiger, viergeschossiger Massivbau mit Welscher Haube und quadratischem Sockel, von Georg Zimmer, 1. Hälfte 18. Jahrhundert
Einfriedung (Lage), Bruchsteinmauer, im Kernbereich 1702/03, im Laufe des 18. Jahrhunderts sukzessive erweitert
Einfahrtstor im Süden (Lage), sogenanntes Kaisertor, mit Putten von Johann Peter Wagner und schmiedeeisernem Gitter von Johann Anton Oegg, 1774
Einfahrtstor im Westen (Lage), sogenanntes Fasanentor, Rundbogentor mit Wappenrelief, bezeichnet 1702
Turm (Lage), sogenannter „Schießturm“ oder „Blauer Turm“, Rundturm, Bruchsteinmauer, 16. Jahrhundert
Wasserkanäle, unterirdisch, 1765–1768 (vgl. auch Echterstraße)
U-förmige Anlage mit westlichem, zweigeschossigen Hauptgebäude mit Mansardwalmdach sowie östlich daran anschließenden, zweigeschossigen Walmdachbauten mit Fachwerkobergeschossen, 18. Jahrhundert, im Kern älter
Anlage des 18. Jahrhunderts, seit dem späten 19. Jahrhundert Kneippkuranstalt, ab 1902 Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, jetzt Rathaus, Dreiflügelanlage mit zweigeschossigen Massivbauten mit Satteldächern, und pavillonartigen Eckbauten mit Mansarddächern, Nordflügel ehemals Kavaliersbau, Südflügel ehemals Küchenbau, beide 1748 errichtet, Ostflügel, ehemals eingeschossiges Wachgebäude, von 1922 bis 1924 erneuert und baulich dem übrigen Bestand angeglichen
von 1867 bis 1932 Mädchenschule, Krankenstation und Kinderbewahranstalt, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach und geohrten Fenstergewänden, 18. Jahrhundert
Kruzifix des späten 19. Jahrhunderts, flankiert von Maria und Johannes in der Art Peter Wagners, auf gemeinsamem Sockel, Sandstein, 2. Hälfte 18. Jahrhundert
1964–68 von Bernhard Haid (Fürth), Flachdachgebäude aus schalungsrauhem Ortbeton, Umkleidegebäude um atriumartigen Innenhof, nach Süden zweigeschossig mit Freitreppe, westlich verbunden mit Wohnhaus des Bademeisters, Schwimmbecken mit Sprungturm, weiträumigem Freigelände
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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