Saalkirche, Langhaus mit eingezogenem Chor, bezeichnet „1458“ (im Inneren), viergeschossiger Turm 16. Jahrhundert, das Innere 1706 barockisiert, Turmobergeschoss 1711, Sandsteinquader, Westturm mit Spitzhelm; mit Ausstattung
Geringe Grundmauerreste des 1695 errichteten Jagdschlösschens des Markgrafen Georg Friedrich d. J. von Brandenburg-Ansbach; in der Nordwestecke der Waldabteilung Lindenbühlerrangen; nicht nachqualifiziert, im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht kartiert
Zweigeschossiger Satteldachbau, mit Eckquaderungen und Fachwerkgiebel, in Formen des Heimatstils, 1897, auf dem Platz der ehemaligen markgräflich-ansbachischen Wildfuhr
Saalkirche mit Westturm, Sandsteinquaderbau, Langhaus 1486, mit Flachdecke, Chor mit Strebepfeilern nachgotisch, 17. Jahrhundert, Chorwölbung 19. Jahrhundert, Turm neugotisch 1892, mit Spitzhelm; mit Ausstattung
Zweigeschossiges Gebäude mit Mansardwalmdach und kleinem Zwerchhaus, Fassade mit Pilastergliederung, Fenster mit profilierter Einfassung, Portal mit Pilastern und Segmentgiebel, 1793 durch Stiftsdekan Zinsmeier, Spalt
Grenzstein der Fraischgrenze Pflegamt Wernfels-Spalt
Sandstein, überwiegend bezeichnet und reliefiert mit Bischofsstab und markgräflichem Adler; Nr. 61, vermutlich 15. Jahrhundert; zugehörig Grenzsteine Nr. 3, 67, 68, 70, siehe Stadt Abenberg; zugehörig Grenzsteine Nr. 7, 8, 10, 11, 19, 21, 27, 29, 43, 44, 45, 47, 50, siehe Stadt Spalt; zugehörig Grenzsteine Nr. 55 und 56, siehe Markt Absberg
D-5-77-138-48
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Gotthard Kießling: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandV.70/1). Karl M. Lipp Verlag, München 2000, ISBN 3-87490-581-0, S.267–279.