Wohn- und Atelierhaus von Alf Lechner, ehem. Kohlebunker und Entaschungsanlage des Kraftwerks vom Sprengstoffwerk der Dynamit AG, Tarnname Tal I; mehrteiliger Baukomplex: turmartiger Kopfbau (ehem. Entaschungsgebäude) aus Stahlbeton mit vorkragendem Flachdach, Traufverblechung und Bänderung, nach Süden anschließend hoher, längsrechteckiger Stahlbetonmassivbau (ehem. Kohlebunker) mit vorkragendem Flachdach mit Traufverblechung und eingehaustem Kellerabgang, nördlicher Anbau des Kopfbaus, erdgeschossiger Flachdachbau mit einspringender nördlicher Fassade und Oberlichten, westlicher Anbau des Kopfbaus, zweigeschossiger Verbindungsriegel und Wohnhaus, zweigeschossiger Kubus ohne Dachvorsprung, Kernbauten von 1938, Umbau und Erweiterung, Alf Lechner und die Architekten Hermann und Elfriede Rühl, 1980; mit Ausstattung.
Ehem. evang.-Luth. Versöhnungskirche und Gemeindezentrum[1]
modularer, erweiterbarer Aluminiumskelettbau, holzverschindelt, aus sechs hexagonalen, flachgedeckten Raumeinheiten mit versenkbaren Trennwänden, zweigeschossige Vorhalle mit Empore, Kapelle, Gemeinde- und Nebenräume, Vordach mit Glockenträger, von Franz Lichtblau und Ludwig Bauer, 1969/70; mit Ausstattung.
Flachsatteldachbau mit verputztem Blockbau-Obergeschoss, traufseitigem Balkon und eingebautem zweigeschossigem Getreidekasten, im Kern 18. Jahrhundert, Getreidekasten 2. Hälfte 17. Jahrhundert
barocker Saalraum mit eingezogenem Polygonalchor und nördlichem Zwiebelturm, von Georg Zellermair, 1631–49, Turmuntergeschoss 1532, Obergeschoss 1659/60 und 1708 erneuert, Umgestaltung 1734; mit Ausstattung
Georg Paula, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.5). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-573-X, S.296–303.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.