zweigeschossiger asymmetrischer Flachsatteldachbau mit zweiseitiger Laube und verschaltem Vordach, Kern Anfang 17. Jahrhundert, nördlicher Anbau später
barockisierter Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Zwiebelturm, im Kern spätgotisch, Turm 1649, um 1735 umgebaut; mit Ausstattung (siehe auch: Kanzel).
Flachsatteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, umlaufender Laube, verschaltem Vordach und fünf erdgeschossigen Wandbildern, 1. Hälfte 17. Jahrhundert, Fresken Mitte 18. Jahrhundert;
Zuhaus, Flachsatteldachbau mit verschaltem Blockbau-Obergeschoss und teilverschalter Laube, 2. Hälfte 18. Jahrhundert
Flachsatteldachbau mit Blockbau-Obergeschoss, umlaufender Laube, hohem Kniestock und Giebellaube, im Kern 2. Hälfte 18. Jahrhundert, später aufgestockt
Flachsatteldachbau teilweise mit Blockbau-Obergeschoss, zweiseitiger Laube und verschalter Giebellaube, Kern 1. Hälfte 18. Jahrhundert, durchfensterter Kniestock und Dachaufbau später.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
Kleinbauernhaus mit Blockbau-Obergeschoss, Kern Mitte 18. Jahrhundert, Dach später.
Abgegangene Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Georg Paula, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandI.5). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-573-X, S.286–295.
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