Saalbau mit eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, nördlicher Satteldachturm, Ende 15. Jahrhundert, Veränderungen zwischen 1683 und 1749; mit Ausstattung; ehemalige Friedhofsbefestigung, Backsteinmauer und Torturm mit Satteldach, spätgotisch.
neubarocker Rechteckbau mit geschweiftem Giebel und durch Pilaster und Voluten gegliederter Fassade, nach Plan von Wolf durch Franz Xaver Lutzenberger errichtet, 1912; mit Ausstattung
pilastergegliederter Saalbau mit eingezogenem, halbrund geschlossenem Chor und Dachreiter, im Kern 1657, durch Lorenz Schöllhorn 1737/38 erneuert; mit Ausstattung
flachgedeckter Saalbau mit eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, nördlicher Turm mit Schweifhaube, im Kern um 1460/70, Umgestaltung 1698/99, Turmerhöhung durch Kaspar Radmiller 1757, Umgestaltung durch Anton Meßnang 1794; mit Ausstattung
Saalbau mit Spiegeldecke und eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, wohl Anfang 16. Jahrhundert, Turm von Thomas Natter 1711, Barockisierung 1728/30; mit Ausstattung
Saalbau mit Spiegeldecke und eingezogenem Chor unter Stichkappentonne, südlicher Satteldachturm, im Kern um 1500, Umbau durch Martin Alberthal 1627, Umgestaltung 1690/1700; mit Ausstattung; Torbogen mit Giebel, 18. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.