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Rangabzeichen: Vier goldfarbene Sterne auf einer dunkelblauen oder schwarzen Schulterklappe.
Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen)
Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
Leitung einer Polizeihochschule
Unterschiede zum Polizeidirektor
Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen
Dienstkleidung
Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.