Beamte im technischen Polizeidienst (z. B. Technischer Polizeiamtmann) oder im Verwaltungsdienst der Polizei (z. B. Polizeihauptsekretär). Diese Bezeichnungen gibt es nur in einigen Ländern, z. B. in Berlin. In anderen Ländern, z. B. Baden-Württemberg, hat die Polizeiverwaltung nichts mit der Polizei zu tun, was sich schon an der Dienstbezeichnung „Regierungssekretär“ usw. der Verwaltungsbeamten bei der Polizei widerspiegelt.
Umgangssprachlich wird der Begriff Polizeibeamter auch für die Beamten der Behörden benutzt, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen oder Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Beispiele: