Das Wappen wurde am 30. März 2009 durch den Landkreis Harz genehmigt.
Blasonierung: „In Silber, umgeben von den Strahlen einer goldenen Aureole, wachsend eine golden nimbierte und rot gekrönte Gottesmutter mit schwarzem Haar und silbernem Gesicht und Händen, bekleidet mit einem grünen Überwurf über einem roten Kleid, auf dem linken Arm das sitzende schwarzhaarige silberne Jesuskind und in der Rechten ein schwarzes Zepter haltend.“[10]
Die Farben der ehemaligen Gemeinde sind – ausgehend von der Tingierung des Wappens und der Flagge – die Farben Grün-Weiß-Rot.
Das Wappen wurde vom Magdeburger Kommunalheraldiker Jörg Mantzsch gestaltet. Es greift das Motiv des Altarretabels der Dorfkirche auf.
Die Flagge ist Grün-Weiß-Rot (1:1:1) gestreift (Querform: Streifen waagerecht verlaufend, Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Wappen belegt.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Bauwerke
Der Turm der romanischen Dorfkirche wurde 1987 abgerissen. 1995/97 wurde ein neuer Kirchturm errichtet und als dreigeschossiges Heimatmuseum ausgebaut. Zugleich wurde das bei dem Abriss stark beschädigte Kirchenschiff überholt. Zur Ausstattung gehören ein gotisches Altarretabel und das Kenotaph eines Ordenskomturs. Die Orgel wurde von Voigt Halberstadt gebaut. Die Gemeinde dieser Marienkirche gehört zum Kirchenkreis Halberstadt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
Vereine
Neben dem Blasorchester, dem Schützenverein 1792 e. V., der Freiwilligen Feuerwehr und der Geflügelzucht ist der TSV 1893 Langeln einer der mitgliedsstärksten Vereine in Langeln. Die Vereinsfarben sind Blau-Gelb. Der Verein hat eine Tischtennisabteilung, eine Frauenabteilung, eine Fußballabteilung und eine Kinderabteilung. Die Fußballherrenmannschaft spielt in der Harzoberliga. Heimplatz ist die Werner-Bertels-Sportanlage, zu der auch das Sportlerheim und das Frauenhaus gehören. Jugendmannschaften hat der TSV in der B-, C-, E- und F-Jugend mit dem Namen JSG Nordharz.
↑Karol Ferdynand Bogusław Maria Józef Franciszek Radziwiłł (książę.): Entwicklung des fürstlich Stolbergischen Grundbesitzes seit dem XIII., 1899, S. 91
↑Balduin von dem Knesebeck: Die Rittermatrikeln des Herzogthums Magdeburg, des Fürstenthums Halberstadt und der Grafschaft Wernigerode, 1860, S. 35
↑Rainer Bunz: Bürgertum und Frömmigkeit, 2011, S. 214