Wahlberechtigt waren 3,28 Mio. Menschen. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,5 %.[3]
Die Wahl veränderte die politischen Verhältnisse im Freistaat grundlegend. Linke, CDU und SPD mussten massive Verluste hinnehmen, Gewinner der Wahl war die AfD, die ihre Stimmenzahl mehr als verdreifachen konnte und über 27 % der Stimmen erhielt. Die CDU blieb stärkste Partei, die SPD erzielte das schlechteste Ergebnis bei deutschen Landtagswahlen seit 1945 und landete mit 7,7 % auf dem fünften Platz. Die Grünen verzeichneten Gewinne. Die einzige verbliebene mögliche Koalition ohne Beteiligung der Linkspartei und der AfD war eine solche aus CDU, Grünen und SPD.
Bei der Europawahl 2019 erhielt die AfD in Sachsen 25,3 %, die CDU dagegen nur 23 %. Die CDU fuhr damit ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Wahl in Sachsen seit 1990 ein.[6] Auch bei der Kommunalwahl im Mai verlor die CDU viele Stimmen, während vor allem die AfD an Stimmen gewann.
Teilnehmende Parteien
Spitzenkandidaten der im Landtag vertretenen Parteien
Landeslisten und Kreiswahlvorschläge waren bis zum 27. Juni 2019 einzureichen. Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten waren, mussten zur Zulassung der Landesliste 1000 Unterstützungsunterschriften vorlegen; für einen Kreiswahlvorschlag genügten die Unterschriften von 100 Wahlberechtigten.
Am 5. Juli 2019 entschied der Landeswahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Landeslisten an der Landtagswahl. Von der Liste der Partei Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Kandidat gestrichen, bei der Partei der Vernunft drei. Bei der AfD wurde die Liste nur mit ihren ersten 18 Bewerbern zugelassen. Die AfD hatte ihre Landesliste auf zwei Versammlungen vom 8. bis 10. Februar 2019[7] (Listenplätze 1 bis 18) und vom 15. bis 17. März 2019[8] (Plätze 19 bis 61) aufgestellt. Nach Ansicht des Landeswahlausschusses habe es sich bei der zweiten Versammlung nicht um die Fortsetzung der ersten gehandelt, sondern um eine von der ersten getrennte Versammlung, was unzulässig sei. Außerdem wurde eine Änderung des Wahlverfahrens bei der zweiten Versammlung beanstandet.[9]
Am 10. Juli reichten sechs der gestrichenen AfD-Listenkandidaten beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof dagegen Beschwerde ein und stellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung des Wahlausschusses.[10] Eine weitere Verfassungsbeschwerde legte ein Bürger ein, zudem kündigte die AfD die parallele Anrufung des Bundesverfassungsgerichts an.[11] Am 25. Juli wurde durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der die Listenplätze 19 bis 30 zuzulassen sind, weil deren Streichung „mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ gewesen sei.[12]
Die Landeslisten folgender Parteien wurden zur Wahl zugelassen:
Der AfD standen 39 Sitze zu, einer konnte wegen der Streichung der Listenplätze 31–61 durch den Landeswahlausschuss nicht besetzt werden.[15]
N/A: die Partei wurde vor 2014 gegründet. – Neu: die Partei wurde nach 2014 gegründet.
Wahlergebnis in den Gemeinden und kreisfreien Städten
Die folgenden Karten zeigen die (relativen) Mehrheiten der Direktstimmen (l.) und Listenstimmen (r.) in den Gemeinden, sowie den Stadt- bzw. Ortsteilen der kreisfreien Städte.
Direktstimmen
Listenstimmen
CDU
20–30 %
30–40 %
40–50 %
50–60 %
60–70 %
AfD
20–30 %
30–40 %
40–50 %
50–60 %
Linke
10–20 %
20–30 %
30–40 %
40–50 %
Grüne
20–30 %
30–40 %
40–50 %
Freie Wähler
30–40 %
Sonstiges
Keine Stimmen
Wählerstimmen 2014 gegenüber 2019 – Wahlverhalten (Schätzung)
Wahlverhalten 2014 gegenüber 2019 (nach Anzahl der Wähler)[16] (Quelle: Infratest dimap/ARD (Schätzung auf Basis von Vor- und Nachwahlbefragungen, Wahl- und Bevölkerungsstatistiken))
Die Prozentzahlen der uniQma-Umfrage geben an, welcher Anteil an Befragten die jeweilige zur Auswahl stehende Koalition am meisten wünschen würde. Die fehlenden Werte zu 100 % machten keine Angabe. Die Werte der Umfrage von Infratest dimap geben die Meinung der Befragten wieder, welche der abgefragten Koalitionen sie positiv bewerten (negativ CDU/SPD 62 %, CDU/SPD/GRÜNE/FDP 64 %, CDU/AfD 70 %).
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer schloss für die CDU vor der Wahl jede Form der Zusammenarbeit mit der AfD und der Linkspartei aus.[26] Die Grünen zeigten sich offen für eine Koalition mit der CDU.[27] Nachdem der SPD-Spitzenkandidat Martin Dulig zunächst keinen Koalitionswahlkampf hatte führen wollen, warb er eine Woche vor dem Wahltermin doch noch für eine Koalition mit CDU und Grünen.[28] Für die FDP schloss der Spitzenkandidat Holger Zastrow Koalitionen mit der AfD und der Linkspartei ebenfalls aus.[29]
Der bisherige Ministerpräsident Kretschmer bildete im Dezember 2019 das durch diese Wahl legitimierte Kabinett Kretschmer II in einer Kenia-Koalition mit Grünen und der SPD.[30]
Nach der Wahl änderte sich die Landtagszusammensatzung durch Partei- und Fraktionsaustritte.
Am 17. April 2021 traten die sächsischen AfD-Abgeordneten Christopher Hahn und Wolfram Keil aufgrund der Corona-Politik aus der Partei und Fraktion aus und blieben als fraktionslose Abgeordneten im Sächsischen Landtag.[31] Am 21. Dezember 2022 erklärte der AfD-Abgeordnete Ivo Teichmann ebenfalls seinen Partei- und Fraktionsaustritt und blieb als fraktionsloser Abgeordneter.[32] Anfang 2024 trat Roland Ulbrich aus der AfD-Fraktion aus[33] und Stephan Hösl verließ die CDU und wechselte zu den Freien Wählern.[34] Beide sind seitdem fraktionslos.
↑Referat Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit: Wahlergebnisse – sachsen.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 19. Juni 2019; abgerufen am 2. September 2019.
↑WELT: AfD Sachsen legt Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung der Landesliste ein. 10. Juli 2019 (welt.de [abgerufen am 31. August 2019]).
↑ZEIT ONLINE: Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein. In: Die Zeit. 10. Juli 2019, ISSN0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 31. August 2019]).
↑Andreas Evelt, Marcel Pauly: Analyse zu Landtagswahlen: AfD mobilisiert in Sachsen fast eine Viertelmillion Nichtwähler. In: Spiegel Online. 2. September 2019 (spiegel.de [abgerufen am 2. September 2019]).