Das Landgericht Starnberg war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Starnberg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Die Burg in Starnberg war ab 1246 im Besitz der Wittelsbacher Herzöge. 1346 erscheinen erstmals eigene Richter zu Starnberg in den Quellen. Als erster Pfleger des Gerichts Starnberg ist 1365 Heinrich der Küchenmeister nachweisbar. 1803 wurde im inzwischen barockisierten Schloss im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Starnberg errichtet.[1] Es gehörte ab 1808 zum Isarkreis mit der Hauptstadt München und ab 1838 zu Oberbayern.
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Historischer Atlas von Bayern - Dieter Albrecht/Ernst Klebel: Das Landgericht Starnberg (Teil Altbayern, Heft 3). Herausgegeben von der Kommission für Bayerische Landesgeschichte. Verlag von Michael Laßleben, Kallmünz, 1951 link