Seit der Errichtung des Landgerichts 1879 war zunächst auf Grund der Justizhoheit des Staates Lübeck bis in die 1930er Jahre ein Wechsel zwischen Exekutive und Judikative problemlos möglich. So finden sich auch viele Mitglieder des Gerichts unter den Mitgliedern von Bürgerschaft und Senat wieder. Der 1921 zum Bürgermeister gewählte Johann Martin Andreas Neumann war beispielsweise seit 1894 als Richter am Landgericht Lübeck tätig gewesen.
Frühere Präsidenten des Gerichts sind gewesen
Karl Hoppenstedt (1880–1910) – eine von dem Bildhauer Fritz Behn geschaffene Büste befindet sich im Flur des Sitzungsflügels des Gerichtshauses.
Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[6] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Lübeck wurde kein Landesarbeitsgericht gebildet.[7]
Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Hierbei wurde für ganz Schleswig-Holstein nur ein Landesarbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel gebildet. Das Landesarbeitsgericht Lübeck entstand nicht neu.[8]
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↑Verordnung, die Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reiche betreffend vom 12. Februar 1879; in: Sammlung der lübeckischen Verordnungen und Bekanntmachungen. 46. 1879, S. 19, Digitalisat.
↑ abGesetz über die Gerichtsgliederung in Groß-Hamburg und anderen Gebietsteilen vom 16. März 1937, RGBl. I S. 312.