Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesverfassungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist zuständig unter anderem für Verfassungsbeschwerden, Organstreitigkeiten und die Prüfung der Vereinbarkeit von landesrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Präsidentin ist seit Mai 2020 Monika Köster-Flachsmeyer. Gerichtssitz und Gebäude
Das Landesverfassungsgericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald.[1] Das Gericht teilt sich sein denkmalgeschütztes Gebäude in der Domstraße 7 mit dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und dem Verwaltungsgericht Greifswald.[2] MitgliederDas Landesverfassungsgericht besteht neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten aus fünf weiteren Mitgliedern und deren Stellvertretern.[3] Der Präsident und drei weitere Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wählt die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sowie ihre Stellvertreter mit 2/3-Mehrheit auf zwölf Jahre.[4] Zwar wurde das Gericht mit dem Inkrafttreten der Landesverfassung institutionell schon am 15. November 1994 errichtet. Die ersten Mitglieder wurden jedoch am 23. November 1995 vereidigt.[5][6] Leitung
Siehe auch
WeblinksCommons: Gerichtshaus Greifswald – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
Koordinaten: 54° 5′ 41,9″ N, 13° 22′ 21,9″ O Information related to Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern |