Löbnitz an der Linde liegt etwa 8 km südwestlich von Köthen im historischen Gebiet von Anhalt, zu dem es erst seit 1942 gehörte.
Geschichte
Löbnitz, das im Hochmittelalter „Lubenize“ genannt wurde, leitet seinen Ortsnamen aus der früheren geomorphologischen Lage in einem Sumpfgebiet ab. Er wird mit „Sumpfdorf“ übersetzt. Der Beiname „an der Linde“ stammt von einer uralten, vor der aus dem 13. Jahrhundert stammenden Kirche stehenden Linde. Bevor der Kirchturm im Jahr 1829 erbaut wurde, hing in ihr eine Glocke namens „Bimmel“ mit einem Durchmesser von 0,57 m. Zu Zeiten der DDR wurde dieser Namenszusatz gestrichen, jedoch nach 1990 wieder beantragt. Als Beweis gilt ein alter Stempel von 1942 mit der Prägung „Löbnitz an der Linde“.
Das anhalt-köthensche Wenndorf war im Jahr 1830 im Besitz der Familie von Renthe genannt Fink. Mit der Bildung des vereinigten Fürstentums Anhalt kam Wenndorf zu dessen Landkreis Köthen.[5] Zur Zeit des Freistaats Anhalt wurde der Landkreis Köthen im Jahr 1932 dem Landkreis Dessau-Köthen angegliedert. 1. April 1942 wurde die bisher preußische Gemeinde Löbnitz an der Linde in den sie umgebenden anhaltischen Landkreis Dessau-Köthen eingegliedert, wodurch Wenndorf und Löbnitz an der Linde erstmals nicht mehr durch eine Landesgrenze getrennt wurden.
Bei der ersten Kreisgebietsreform in der DDR wurde am 1. Juli 1950 aus dem Landkreis Dessau-Köthen und dem Stadtkreis Köthen wieder ein Landkreis Köthen gebildet.
Am 20. Juli 1950 wurde die bis dahin eigenständige Gemeinde Wenndorf nach Löbnitz an der Linde eingemeindet.[6]
Mit der zweiten Kreisreform im Jahr 1952 wurde Löbnitz a.L. dem Kreis Köthen im Bezirk Halle angegliedert, der 1990 zum Landkreis Köthen wurde und 2007 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld aufging. Seit 1994 gehörte Löbnitz an der Linde zur Verwaltungsgemeinschaft Ziethetal. Am 1. Januar 2004 wurde diese aufgelöst und Löbnitz an der Linde nach Köthen (Anhalt) eingemeindet.
↑Zweite Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen zum 27. April 1950 (GuABl. S. 161). In: Landesregierung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Gesetz- und Amtsblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Nr.18, 5. August 1950, ZDB-ID 511105-5, S.274 (PDF).