Julius LassenJulius Severin Vilhelm Lassen (* 4. Juli 1847 auf Samsø; † 23. November 1923 in Kopenhagen) war ein dänischer Jurist und Begründer der neueren Lehre des Obligationenrechts. Jugend und WerdegangSeine Eltern waren der Verpächter Christian August Lassen und dessen Frau Marie Elisabeth Margrethe Gram. 1884 heiratete er Therese Susanne Hvidt, Tochter des Gutsbesitzers Valdemar Hvidt in Frihedslund und dessen Frau Mariane Elisabeth Henriette Lawætz. 1865 begann er sein juristisches Studium, das er 1871 abschloss. 1872 wurde er Volontär im Justizministerium. 1880 wurde er „Fuldmægtig“[1] in diesem Ministerium. 1875 bis 1877 absolvierte er ein Auslandsstudium, insbesondere in Leipzig, Breslau uns London über Strafrecht und prozessuale Fragen. Vor und nach seinem Auslandsaufenthalt war er ein gefragter Repetitor. 1879 promovierte er mit dem Thema Betingelserne for Forsøgets Strafbarhed (Bedingungen der Strafbarkeit des Versuchs). Unmittelbar danach wechselte er zu dem Gebiet des römischen und dänischen Vermögensrechts.[2] Auf diese Weise erlangte er den Lehrstuhl auf diesem Gebiet nach dem plötzlichen Tod von Professor Aagesen und wurde 1881 Professor. Im akademischen Jahr 1904/05 amtierte er als Rektor der Universität. 1918 wurde er Prüfer für das juristische Examen. 1911 wurde er Ehrendoktor der Universität Kristiania und 1918 Ehrendoktor der Universität Lund. Wissenschaftliche ArbeitZunächst lehrte er nach den gedruckten Vorlesungen seines Vorgängers. Aber schon 1882 veröffentlichte er seine neuen Vorlesungen unter dem Titel Om Retshandler i Almindelighed efter romersk Ret (Über die Rechtshandlungen im Allgemeinen nach römischem Recht). Sein Forschungsschwerpunkt bildete das dänische Schuldrecht. 1889 schrieb er über das Schuldrecht, Besonderer Teil. 1892 gab er von seinem Haandbog i Obligationsretten (Handbuch des Schuldrechts) den Allgemeinen Teil, ein Lehrbuch und gleichzeitig ein Nachschlagewerk für Praktiker, heraus. 1912 verfasste er in Zusammenarbeit mit Henry Ussing das Lehrbuch des Schuldrechts, Besonderer Teil. Dieses Werk übte großen Einfluss auf die Rechtspraxis im gesamten skandinavischen Raum aus und besaß fast die Autorität eines Gesetzes. Es beeinflusste auch die gesamte neuere Gesetzgebung auf diesem Gebiet.[3] Sowohl in der Ugeskrift for Retsvæsen (Wochenschrift für das Rechtswesen) als auch in der Tidsskrift for Retsvidenskab (Zeitschrift für Rechtswissenschaft) veröffentlichte er wichtige Abhandlungen zum Schuldrecht: 1888 „Løfte og Accept“ (Angebot und Annahme), 1889 „Condictio indebiti“ nach dänischem Recht, 1890 „Proformaværk og Omgaaelser“ (Scheingeschäft und Umgehung), 1893 „Mangler ved Sælgerens Ydelse“ (Leistungsmängel des Verkäufers) und 1894 „Berigelseskravet efter nordisk Vexellovs § 93“ (Bereicherungsanspruch nach § 93 des skandinavischen Wechselgesetzes). 1895 war er Mitverfasser eines Entwurfs zu einem Scheckgesetz. Auf dem nordischen Juristentreffen 1896 in Stockholm referierte Lassen zum Thema „Nordisk Checklov-givning“.[4] Am 16. November 1899 hielt Lassen einen Vortrag „Ønskeligheden af den danske borgerlige rets, særlig formuerettens kodifikation“ (Bedürfnis für eine Kodifikation des dänischen Bürgerlichen Rechts, besonders des Vermögensrechts). Ziel solle ein gemeinsames nordisches Gesetzbuch sein.[5] Er kämpfte zeit seines Lebens für ein gemeinsames nordisches Zivilgesetzbuch.[6] Seine Bemühungen scheiterten aber 1922 an dem norwegischen Juristen und Politiker Fredrik Stang. Er war als Professor auch Propst des Studentenheims Regensen.[3] Ein anderes Gebiet seines Interesses war die Botanik. Er hat eine reichhaltige Sammlung der Flora von Samsø hinterlassen.[3] Werke in Auswahl
AnmerkungenDer Artikel beruht auf dem Dansk biografisk lexikon. Anderweitige Informationen werden gesondert ausgewiesen.
Literatur
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