Jugendwerkhof

Der Jugendwerkhof (JWH) war eine Einrichtung im System der Spezialheime der Jugendhilfe in der DDR. Eingewiesen wurden Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 14 und in Einzelfällen bis zu 20 Jahren,[1] die im Sinne der DDR-Pädagogik als schwererziehbar galten, dem Staatsziel der Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit nicht entsprachen oder aus Sicht verschiedener staatlicher Organe (Schule, Betriebe, Volkspolizei, Staatssicherheit, Kommissionen für Jugendhilfe) nicht in das Gesellschaftsbild der DDR passten. Aufgabe des Jugendwerkhofes war die Umerziehung „mit dem Ziel der Heranbildung vollwertiger Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft und bewusster Bürger der Deutschen Demokratischen Republik.“[2]

In den Einrichtungen herrschten teilweise menschenunwürdige Bedingungen. Die Insassen waren de facto weitgehend rechtlos und oftmals Gewalt, Schikanen und Misshandlungen ausgesetzt. Viele ehemalige Insassen leiden noch heute an posttraumatischen Belastungsstörungen.

Geschichte

Die ersten Jugendwerkhöfe wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Sowjetischen Besatzungszone eingerichtet, um jugendlichen Straftätern die Haft in einem regulären Gefängnis zu ersparen und ihnen die Rückkehr in ein normales Leben zu ermöglichen. Einige Jugendwerkhöfe boten eine für die Verhältnisse kurz nach dem Krieg ungewöhnlich gute handwerkliche Ausbildung in eigenen Werkstätten an. Andere Jugendwerkhöfe ähnelten Arbeitslagern, in denen schwere körperliche Arbeit für Betriebe in der Industrie und Landwirtschaft verrichtet werden musste. In den 1950er Jahren wurden die Jugendwerkhöfe vereinheitlicht und an der Kollektiverziehung A.S. Makarenkos ausgerichtet. Zunehmend wurden die Insassen zu schweren körperlichen Hilfsarbeiten herangezogen. Eine Reihe von Jugendwerkhöfen wurde auf Anforderung der Industrie gegründet. Seit Mitte der 1950er Jahre erhielten die Jugendwerkhöfe eine besondere Aufgabe bei der Verfolgung der westlich orientierten Jugendkulturen und alternativer Lebensweisen. 1964 wurde mit der beginnenden Umstrukturierung des Heimsystems der Geschlossene Jugendwerkhof in Torgau eingerichtet.

Eine 1965 eingeführte Unterscheidung in Typ I (kurzfristiger Aufenthalt mit abschreckender Wirkung, ähnlich dem heute diskutierten „Warnschussarrest“) und Typ II (mehrjähriger Aufenthalt mit dem Ziel der Umerziehung) setzte sich nicht durch. Unterschieden wurden die Jugendwerkhöfe weiterhin nach der angebotenen Schulbildung (Polytechnische Oberschule, Hilfsschule). Mitte der 1980er Jahre wurden in einigen Jugendwerkhöfen Pilotprojekte durchgeführt, die ein Abrücken von dem rigiden Strafsystem zum Ziel hatten. Ab Januar 1990 wurden die Jugendwerkhöfe aufgelöst oder in Einrichtungen nach westlichen Standards umgewandelt.[3]

Die DDR-Dokumentation Notwendige Lehrjahre von Jürgen Böttcher aus dem Jahr 1960 gibt einen Einblick in das Leben im Jugendwerkhof Römhild.

Einweisungsgründe

Haftstrafen für Jugendliche wurden in Jugendhäusern vollzogen. Verurteilte Straftäter wurden daher in der Regel nicht in Jugendwerkhöfe eingewiesen. Jedoch konnte bei leichteren Straftaten das Gerichtsverfahren eingestellt und ersatzweise als Erziehungsmaßnahme ein Aufenthalt im Jugendwerkhof angeordnet werden. Als hauptsächliche Einweisungsgründe geben Statistiken des Volksbildungsministeriums der DDR „allgemeine Disziplinschwierigkeiten einschließlich Arbeits- und Schulbummelei“ an. In dieser Kategorie wurden auch Jugendliche erfasst, die sich auf unterschiedliche Weise dem Anpassungsdruck der sozialistischen Erziehung zu entziehen versuchten. Weitere Gründe waren leichtere Straftaten in den Bereichen Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, sexuelle Delikte. Besonderer Grund bei Mädchen war eine diagnostizierte „Triebhaftigkeit“ bzw. „sexuelle Verwahrlosung“.

Eingewiesen wurden weiterhin Jugendliche

  • mit Bewährungsstrafen
  • nach Verbüßung der Jugendhaft
  • nach Straftaten bei Strafunmündigkeit
  • in einzelnen Fällen nach einer gescheiterten Flucht aus der DDR
  • in einzelnen Fällen rechtswidrig bei Homosexualität.

Auch bei politischen Straftaten wurden Jugendliche zu Haft verurteilt. Eingewiesen in Jugendwerkhöfe wurden jedoch ebenso politisch renitente Jugendliche, denen keine Straftat nachzuweisen war.

Die fehlende Transparenz des Einweisungsverfahrens führte auch zu Jugendwerkhofaufenthalten für hochbegabte, verhaltensauffällige oder behinderte Jugendliche. Mitunter beantragten auch Eltern – unter ihnen hochrangige Funktionäre – eine Einweisung für ihre Kinder. Auf Grund des schlechten Rufes dieser Einrichtungen gingen derartige Einweisungen in den 1980er Jahren stark zurück.[4]

Erziehungsprinzipien

Allgemeine Leitlinie war die Sowjetpädagogik, einschließlich der Kollektiverziehung nach A. S. Makarenko.[5] Sie unterschied sich von der Gruppenerziehung durch eine streng hierarchische Struktur, die teilweise in militärische Umgangsformen überging. „Dabei stand der Begriff der ‚Schwererziehbarkeit‘ im Mittelpunkt. Danach wurde Schwererziehbarkeit als Störung der Beziehungen zwischen Persönlichkeit und Gesellschaft (…) verstanden.“[6] Eine Differenzierung der Heime oder der Erziehungsmethoden nach den Ursachen, die zur ‚Schwererziehbarkeit‘ geführt hatten, etwa nach Vernachlässigung durch die Eltern, psychischen oder anderen gesundheitlichen Gründen, Kriminalität, Überforderung mit der familiären Situation, Gewalterfahrungen oder Missbrauchserfahrungen erfolgte nicht.

Aufgaben, die Heimerziehung als Ersatz für eine Familienerziehung erfüllen muss, wurden teils vollständig ignoriert. Dazu gehörte das Unterlassen der Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten, wie Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Verwirklichung persönlicher Pläne wie der Berufswahl, Umgang mit Behörden u. v. a. Soweit die Einrichtungen nicht nur für Jungen oder nur für Mädchen vorgesehen waren, wurde der Kontakt zwischen den Geschlechtern weitgehend unterbunden.[7] Die Kollektiverziehung unterdrückte auch die Entwicklung von Eigenverantwortung, Selbstvertrauen und Empathie, sie wirkte vielmehr teilweise sogar in die entgegengesetzte Richtung, so durch erzwungene Selbstkritik oder Bestrafungen in der Heimöffentlichkeit.[8] Für Verfehlungen Einzelner wurde nach dieser Methode das gesamte Kollektiv haftbar gemacht (Kollektivstrafe). Weitere Methoden der Umerziehung waren:

  • permanente ideologische Schulung
  • Arbeitserziehung
  • Disziplinerziehung
  • die oftmals falsch verstandene „Explosionsmethode“ nach Makarenko (von starken Emotionen begleitete Reaktion der Erzieher),
  • ein System von Belobigungen und Strafen.

Die Heimordnung von 1968 verbot auch in Jugendwerkhöfen ehrverletzende Strafen und körperliche Züchtigung. Erlaubt waren Verwarnungen, Tadel oder Verweise.[9] Arrest durfte ausschließlich in Gefährdungssituationen durch den Leiter der Einrichtung ausgesprochen werden. Jede zeitweilige Isolierung war in der Heimakte des Betroffenen zu dokumentieren. Vor Antritt der Strafe war der Arrestant einem Arzt vorzustellen.[10] Da sich das offizielle Strafsystem als wenig wirksam erwies, bildeten sich halboffizielle und illegale Strafen heraus:

  • Entzug von Nahrung bzw. Zusatzverpflegung
  • körperliche Übergriffe (Stoßen, Schlagen, Bewerfen mit Gegenständen)
  • Ausgangs- und Urlaubssperre
  • exzessive Formen von Arrest und Isolierung
  • Strafarbeit, Strafsport und militärische Übungen bis zur Erschöpfung
  • Verharren in unnatürlichen Stellungen (stundenlanges Stillstehen, Sitzen)
  • Duldung oder Förderung von Misshandlungen der Insassen untereinander (Selbsterziehung).

Jugendliche, mit denen Erzieher aller Heimtypen Disziplinschwierigkeiten hatten oder die mehrmals aus Spezialheimen entwichen waren, konnten in den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingewiesen werden, eine Strafanstalt, in der sie mittels Gewalt, Schikanen und Demütigungen gebrochen werden sollten.

Bildung, Ausbildung, Arbeit

Der allgemeinbildende Unterricht beschränkte sich auf vier Fächer (Deutsch, Staatsbürgerkunde, Sozialistisches Recht, Sport). Erreicht werden konnte unabhängig vom bereits erreichten Schulabschluss maximal der Abschluss der 8. Klasse. Seit Ende der 1950er Jahre wurde unabhängig von der Bildungsfähigkeit eine Ausbildung zum Teilfacharbeiter geboten, die in vielen Fällen nicht über die Einweisung in einfache Hilfsarbeiten hinausging. Beschäftigt wurden die Jugendlichen in Produktionsbetrieben oder in der Landwirtschaft, wobei teilweise schwerste körperliche Arbeiten verrichtet werden mussten (Ziegel-, Zement-, Beton-, Brikettfabriken, Metallverarbeitung, Gleis- und Straßenbau). Berufsschulunterricht wurde vielfach gar nicht oder nur in stark verminderter Qualität erteilt. Die Entlohnung erfolgte nach einem speziellen Tarif, von dem die Aufenthaltskosten zu bestreiten waren.[11]

Charakterisierende Arbeits- und Lebensbedingungen

Gebäude

Die Jugendwerkhöfe waren vielfach in ungeeigneten Gebäuden untergebracht. So wurden z. B. ehemalige Schlösser oder Herrensitze wie in Hummelshain oder Wolfersdorf genutzt, andere Einrichtungen befanden sich in Baracken oder in einem ehemaligen Kloster wie in Rühn. Selbst nach den Maßstäben der DDR wurden die hygienischen Mindestanforderungen nicht immer erfüllt.[12]

Wohn- und Schlafräume

Im Heim gab es keine oder wenig Privatsphäre oder Rückzugsmöglichkeiten. Individualität und Kreativität fanden keinen Raum. Schlafräume waren zum Teil mit Stahlrahmen-Stockbetten und Spinden aus dem militärischen Bereich ausgestattet[13] und immer mehrfach belegt.

Verpflegung

Die Ernährung war ausreichend, jedoch einseitig und minderwertig (z. B. jeden Tag über Jahre hinweg Brotscheiben mit Margarine und Marmelade als Frühstück[14]). 1964 betrug der Verpflegungssatz 2,45 Mark pro Tag,[15] 1973 3,30 Mark pro Tag.[16] (Zum Vergleich: exemplarische Preise). Auch mit den stark subventionierten Lebensmittelpreisen in der DDR ließ sich damit nur ein Minimalniveau bei der Verpflegung erreichen.

Körperpflege

Ab 1974 waren an Mitteln 6,67 Mark pro Monat[16] vorgesehen, die nicht ausgezahlt, sondern für Beschaffungen durch das Heim verwendet wurden. Schminken oder Haarefärben war verboten,[7] Schminken wäre mit diesen finanziellen Mitteln aber auch nicht möglich gewesen. Es gab nur Gemeinschaftsduschen und -waschräume, welche teils minimale hygienische Anforderungen nicht erfüllten.[12]

Freizeit und Freiheit

Die Jugendlichen wurden permanent kontrolliert und gegängelt[17], so mit Bett-, Schrank- und Sauberkeitskontrollen[18] sowie Postzensur, aber auch mit unsinnigen Ordnungsforderungen, Redeverboten, Kleidungsvorschriften. Dienste, besonders Reinigungsdienste, wurden auch als Schikane benutzt. Die JWH galten zwar als offen, es herrschte aber eine strikte Residenzpflicht. Ein Aufenthalt außerhalb des Heimes war nur im explizit genehmigten Ausgang, oft auch nur in Gruppen, oder zur Arbeit in Betrieben gestattet. Der Tagesablauf war konsequent durchorganisiert, von 6:00 Uhr Aufstehen bis 21:00 Uhr Bettruhe.[19] Die neben den diversen Pflichten verbleibende Freizeit konnte nicht den eigenen Interessen entsprechend gestaltet werden. Selbst Arbeitsgemeinschaften (halb freiwillig) befassten sich mit Themen, die ohnehin den Tag bestimmten, so einfacher Sport, militärische Übungen (GST), Zivilverteidigung (DRK), Gestaltung von Wandzeitungen oder Pflege der Außenanlagen.

Taschengeld

Über eigenes Geld konnten die Jugendlichen kaum verfügen. 1988 gab es im JWH Crimmitschau zwischen 2,50 Mark und 10 Mark Taschengeld pro Woche,[20] dessen Zahlung an viele Bedingungen geknüpft war (Arbeitsleistung, Ordnung, Verhalten) und über das nicht frei verfügt werden konnte, z. B. war Briefpapier[20] und der Beitrag zur FDJ und zur DSF selbst zu bezahlen. Persönliche Gegenstände für ein Hobby (abgesehen von den sonstigen Rahmenbedingungen), Zeitschriften oder Bücher konnten damit nicht erworben werden. Der Besitz von Radios und Recordern war zudem verboten.[7] Einige Erzieher verhängten Bußgelder oder kürzten (unterschlugen) Taschengelder[21], statt sie der Allgemeinheit der Gruppe oder dem Heim zukommen zu lassen.

Fehlende Privatsphäre

Erzieher, Arbeitserzieher und Lehrer tauschten permanent Informationen aus. Fehlverhalten im Bereich Arbeit, Schule und gesellschaftliche Arbeit (FDJ) führte immer auch zu Konsequenzen im Heimlebensbereich, so dass es faktisch keine Abgrenzung zwischen den Lebensbereichen gab und somit auch keinen geschützten Raum. Viele Funktionen nahmen Erzieher in Personalunion wahr, z. B. Leitung der FDJ-Gruppe,[22] militärische Erziehung. Für die Jugendlichen war kein Ausweichen möglich, bis auf die Flucht, die aber zwingend zu weiteren Strafen führte.

Personal

Nach dem Zweiten Weltkrieg war in der sowjetischen Besatzungszone ein maßgebliches Kriterium für die Eignung als Erzieher die politisch-ideologische Einstellung, nicht aber die pädagogische Qualifikation. Zwar verbesserte sich im Laufe der Zeit die pädagogische Qualifikation insgesamt, das heißt, der Anteil der unausgebildeten Erzieher ging zurück, allerdings beschränkte sich z. B. eine Ausbildung als Erziehungshelfer 1968 auf ein fünfmonatiges Direktstudium, das zudem erhebliche Anteile an Marxismus-Leninismus und ähnlichen fachfremden Bestandteilen aufwies. Bis 1970 gab es Fortbildungsmöglichkeiten für ehemalige Angehörige bewaffneter Organe (der DDR), mit deren Hilfe etwa 350 JWH-Erzieher ausgebildet wurden[23] und die somit einen maßgeblichen Anteil aller Erzieher stellten. 1981 waren im JWH Rühn 172 Plätze belegt, die von 30 Erziehern und Jugendfürsorgern betreut wurden, davon 4 ohne Ausbildung.[24] Da eine Betreuung über 7 Tage pro Woche von morgens bis abends sicherzustellen war, dürfte jeweils etwa die Hälfte der Erzieher zeitgleich Dienst gehabt haben, mithin also ein Erzieher für etwa 17 Jugendliche. Für die Ausbildung einer vertrauensvollen pädagogischen Beziehung zwischen den Jugendlichen und den Erziehern war das schon rechnerisch eine viel zu geringe Personalkapazität. Diese hätte sich, um ein Familienersatz sein zu können, an familiären Größenordnungen orientieren müssen.

Statistik

Die Zahl der Beschlüsse zur Einweisung in einen Jugendwerkhof stieg von 1963 bis 1977 in absoluten Zahlen von ca. 1.700 auf 2.500 pro Jahr an. Danach scheinen sie rückläufig zu sein. Das Zahlenmaterial ist noch nicht vollständig erschlossen. Als Durchschnittswert der 1968 bis 1977 eingewiesenen Jugendlichen erscheint ein Wert von 1,8 auf 1.000 Jugendliche realistisch. Zwischen 1945 und 1990 gab es in der SBZ und DDR einen Bestand von jeweils etwa 30 Jugendwerkhöfen mit ca. 3.300 Plätzen.[25] Durch Schließungen und Neueröffnungen ist die Liste der Jugendwerkhöfe erheblich größer.

Aufarbeitung

Eine erste wissenschaftliche Annäherung begann 1992 mit dem von der damaligen Bildungsministerin des Landes Brandenburg, Marianne Birthler, begonnenen und ihrer Nachfolgerin Angelika Peter fortgeführten Projekt „Geschichte, Struktur und Funktionsweise der DDR-Volksbildung“. Eine alle Jugendwerkhöfe umfassende Untersuchung entstand bis 2011 nicht. Zu einzelnen Jugendwerkhöfen wurden Untersuchungen verfasst.[26]

Seit 1998 wurde die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau eingerichtet. Eine Dauerausstellung in den unteren Räumen der Gedenkstätte zeigt anhand von Dokumenten und Zeitzeugenberichten den Alltag im GJWH. Besichtigt werden können u. a. die Dunkelarrestzellen sowie der ursprüngliche Innenhof und Reste der Außenmauern.

Die bisher bekannten Erkenntnisse sind in drei Expertisen zusammengefasst, die der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Länder im März 2012 der Öffentlichkeit übergab.[27] Unter bestimmten Voraussetzungen kann wegen der Einweisung in einen Jugendwerkhof eine Rehabilitierung beantragt werden, an die sich soziale Ausgleichsleistungen knüpfen. Ehemalige Insassen der Jugendwerkhöfe sind bis heute dem Vorurteil ausgesetzt, Kriminelle gewesen zu sein. Viele von ihnen leiden heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen, körperlichen und seelischen Folgeschäden durch die Schwarze Pädagogik[28] sowie stark verringerten Chancen auf dem Arbeitsmarkt.[29] Hilfe und Beratung können sie seit 1. Juli 2012 bei den Beratungsstellen der Länder für die Heimkinder Ost erhalten. Das Angebot von finanziellen Hilfeleistungen für Heimkinder Ost (Fonds „Heimerziehung in der DDR“) endete am 30. Juni 2016 (West: 31. Dezember 2014).[30] Darüber hinaus existieren weitere Beratungsstellen freier Träger.[31]

Zum 31. Dezember 2019 lief die Frist für Rehabilitierungsanträge von Opfern durch die DDR-Willkür aus. Davon waren auch ehemalige Heimkinder betroffen, die u. a. sexuellen Kindesmissbrauch in den Einrichtungen erfahren haben. Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) plante Entschädigungen zu erleichtern und die Antragsfristen zu streichen. Gesetzgebend war die Initiative damals nicht.[32]

Im August 2019 wurde der Abschlussbericht der Fonds Heimerziehung und die Stellungnahme der Bundesregierung veröffentlicht. Die Ziele der Errichter der Fonds waren hoch gesteckt und im Fazit der Stellungnahme der Bundesregierung heißt es: „Nicht in jedem Einzelfall sind die Fonds diesen hohen Anforderungen im vollen Umfang gerecht geworden. Aber die breite Zufriedenheit der Betroffenen insgesamt belegt eindrucksvoll, dass sich der finanzielle und immaterielle Aufwand gelohnt hat. Ausschlaggebend für den Erfolg der Fonds war nicht zuletzt die Bereitschaft der Errichter, gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen bei der Umsetzung der Fonds neue Wege zu gehen, Lösungsmöglichkeiten auszuprobieren und getroffene Entscheidungen auch zu korrigieren, wenn es im Sinne einer betroffenenfreundlichen Praxis notwendig war. Damit ist es gelungen, auch die übergeordneten Ziele der Fonds zu erreichen und einen Beitrag zur gesellschaftlichen Aufarbeitung und Aussöhnung mit einem dunklen Kapitel der neueren deutschen Geschichte zu leisten.“[33]

Finanziert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFB) wurde für den Zeitraum 2019–2022 über den Forschungsverbund Testimony weitere Hilfe bei der Bewältigung und Aufarbeitung für Betroffene angeboten, die in der DDR in Heimen oder Jugendwerkhöfen untergebracht waren. Ein speziell entwickeltes schreibbasiertes Online-Programm half dabei, die Erfahrungen aus dieser Zeit aufzuschreiben, um in Zukunft besser damit umgehen zu können. Das Online-Programm und die Studie wurden von der Medical School Berlin durchgeführt und wissenschaftlich von ihr ausgewertet. Ziel der Studie sollte sein, die Wirksamkeit des Angebotes sowie den Nutzen für die Teilnehmenden zu ermitteln. Darüber hinaus wurde eine Übersicht über weitere bestehende Hilfeangebote gegeben.[34]

Historische Propaganda-Bilder

Siehe auch

Literatur

  • Manfred Haertel: Verflucht, gehaßt und abgeschoben – Eine Jugend in DDR-Heimen; Berlin: edition belletriste, 2002; ISBN 3-933664-13-6
  • Manfred Haertel: Ich möcht’ mal in die Sonne spucken; Werkhof-Trilogie 2; Berlin: edition belletriste, 2004; ISBN 3-933664-23-3
  • Annett Reinboth: Wir Kinder aus dem JWH; Leipzig: Engelsdorfer, 2007; ISBN 3-86703-569-5
  • Grit Poppe: Weggesperrt. Roman; Hamburg: Dressler, 2009; ISBN 978-3-7915-1632-5
  • Grit Poppe: Abgehauen. Roman; Hamburg: Dressler, 2012; ISBN 978-3-7915-1633-2
  • Heidemarie Puls: Schattenkinder hinter Torgauer Mauern. Rinck Verlag, Rostock 2009, ISBN 978-3-9811262-3-5.
  • Nicole Glocke: Erziehung hinter Gittern – Schicksale in Heimen und Jugendwerkhöfen der DDR. Mit einem Nachwort des ehemaligen Bürgerrechtlers und Mitbegründers der Ost-SPD Stephan Hilsberg. Mitteldeutscher Verlag, Februar 2011, ISBN 978-3-89812-782-0.

Wissenschaftliche Untersuchungen

  • Gerhard Jörns: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR Cuvillier Verlag, Göttingen 1995.
  • Dreier Anke, Laudien, Karsten, Einführung. Heimerziehung in der DDR, Schwerin 2013.
  • Verena Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945–1990) München 2000; Köln, Weimar, Wien: Böhlau 2004; ISBN 3-412-12303-X
  • Theresa Wiedemann: Die Jugendwerkhöfe in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsg.: Thomasschule zu Leipzig, Leipzig 2006.
  • Ute Jahn: Jugendwerkhöfe in der DDR. Hrsg.: Die Landesbeauftragte des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes des ehemaligen DDR, Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78462-3.
  • Karsten Laudien: Umerziehung und Menschenbild in der DDR-Heimpädagogik,. In: Trauma und Gewalt, Jahrgang 7, Heft 2, Mai 2013, S. 134–142. ISSN 1863-7167.
  • Karsten Laudien: Erziehen und Beeinflussen. Die Erziehungskonzeption der DDR-Jugendhilfe. In: Repression durch Jugendhilfe. Wissenschaftliche Perspektiven auf ein Phänomen in Ost und West, Hg. J. Richter u. a., München 2014, S. 97–112, ISBN 3-937461-94-9.
  • Rahel Marie Vogel: Auf dem Weg zum neuen Menschen: Umerziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“ in den Jugendwerkhöfen Hummelshain und Wolfersdorf (1961–1989), Lang, Frankfurt am Main / Berlin / Bern / Bruxelles / New York, NY / Oxford / Wien 2010, ISBN 978-3-631-60259-1 (= Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes, Band 1075, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Band 1075, zugleich Staatsexamensarbeit Humboldt-Universität zu Berlin 2008 unter dem Titel: Umerziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“ in den DDR-Jugendwerkhöfen Hummelshain und Wolfersdorf (1961–1989)).
  • Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen (1949–1989); Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011; ISBN 978-3-933255-35-8
  • Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012. Enthält:
    • Friedrike Wapler: Rechtsfragen der Heimerziehung in der DDR; S. 5–124.
    • Karsten Laudien, Christian Sachse: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR (S. 125–298).
    • Martin Sack, Ruth Ebbinghaus: Was hilft ehemaligen Heimkindern der DDR bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierung? (S. 299–397).
  • Christian Sachse: Ziel Umerziehung. Spezialheime der DDR-Jugendhilfe 1945–1989 in Sachsen. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 2013; ISBN 978-3-86583-787-5.
  • Grit Poppe / Niklas Poppe: Die Weggesperrten: Umerziehung in der DDR – Schicksale von Kindern und Jugendlichen. Propyläen Verlag, Berlin 2021, ISBN 978-3-549-10040-0

Filme und Serien

Commons: Jugendwerkhof – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. § 2, Abs. 3 der Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965.In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368.
  2. Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965.In: GBl. der DDR II Nr. 53 vom 17. Mai 1965, S. 368.
  3. Karsten Laudien, Christian Sachse: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR. In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012, S. 263 ff.
  4. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 314 ff.
  5. Krause, Hans-Ulrich: Fazit einer Utopie. Heimerziehung in der DDR – eine Rekonstruktion, Lambertus, Freiburg 2004, S. 127 f.
  6. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 86, 87 f.
  7. a b c Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 246
  8. Gerhard Jörns: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Cuvillier Verlag Göttingen, Göttingen 1995, S. 132
  9. Anordnung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen der Jugendhilfe – Heimordnung – vom 1. September 1969 (GBl. II/DDR Nr. 90 vom 17. November 1969, S. 555–562), In: Rudolf Bauer, Cord Bösenberg: Heimerziehung in der DDR. Campus Verlag, Frankfurt a. Main 1979, S. 160 f.
  10. Ordnung über die zeitweilige Isolierung von Minderjährigen aus disziplinarischen Gründen in den Spezialheimen der Jugendhilfe vom 1. Dezember 1967. In: BArch DR 2/12203.
  11. Karsten Laudien, Christian Sachse: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR. In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012, S. 125–298.
  12. a b Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 117
  13. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 116
  14. Internetquelle: Vera Lengsfeld, Die Freie Welt, http://www.freiewelt.net/blog/so-schoen-war-die-ddr-jugendwerkhof-gebesee-in-thueringen-10044678/ , vom 15. Oktober 2014, abgerufen am 28. Februar 2016
  15. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 115
  16. a b Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 118
  17. Gerhard Jörns: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Cuvillier Verlag Göttingen, Göttingen 1995, S. 187
  18. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 248
  19. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 247 f.
  20. a b Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 242
  21. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 108
  22. Gerhard Jörns: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Cuvillier Verlag Göttingen, Göttingen 1995, S. 145
  23. Gerhard: Der Jugendwerkhof im Jugendhilfesystem der DDR, Cuvillier Verlag Göttingen, Göttingen 1995, S. 95
  24. Christian Sachse: Der letzte Schliff. Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR als Instrument der Disziplinierung (1945–1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 241
  25. Karsten Laudien, Christian Sachse: Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der DDR. In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012, S. 176, 179 und 280.
  26. Rahel Marie Vogel: Auf dem Weg zum neuen Menschen. Umerziehung zur „sozialistischen Persönlichkeit“ in den Jugendwerkhöfen Hummelshain und Wolfersdorf (1961–1989). Peter Lang Internationaler Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2010.
  27. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 29. November 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.fonds-heimerziehung.de
  28. Alexa Hennings: Demütigung nach Plan. In: deutschlandfunk.de. 6. August 2012, abgerufen am 17. Februar 2024.
  29. Martin Sack, Ruth Ebbinghaus: Was hilft ehemaligen Heimkindern der DDR bei der Bewältigung ihrer komplexen Traumatisierung? In: Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR. Expertisen. Hrsg.: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Berlin März 2012.
  30. Offizielle Seite der Bundesregierung zum Heimfond Ost und West abgerufen am 8. August 2012.
  31. Offizielle Webseite der Berliner Beratungsstelle Heimkinder Ost und West (Memento des Originals vom 22. Januar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.abeh-berlin.de abgerufen am 8. August 2012.
  32. Barley will Entschädigung von DDR-Heimkindern erleichtern. (Memento des Originals vom 23. März 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ostsee-zeitung.de Ostsee-Zeitung.de, 15. März 2019.
  33. Abschlussbericht der Fonds Heimerziehung und Stellungnahme der Bundesregierung@1@2Vorlage:Toter Link/www.fonds-heimerziehung.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  34. Schreibbasierte Unterstützung für ehemalige DDR-Heimkinder. www.ddr-heimerfahrung.de
  35. Ausschnitte aus dem Film