Hanseatische Departements (französischdépartements hanséatiques) ist der Oberbegriff für vier Départements, die nach der Annexion nordwestdeutscher Gebiete am 1. Januar 1811 als Teil des napoleonischenErsten Französischen Kaiserreichs entstanden. Sie fanden mit der militärischen Niederlage des französischen Kaisers und Feldherrn gegen Russland und Preußen (1813) ein baldiges Ende.
Die Frankreich einverleibten nordwestdeutschen Gebiete wurden entsprechend der zentralistischen Verwaltungsstruktur Frankreichs in ein hierarchisches System von Verwaltungsbezirken und Verwaltungsebenen aufgeteilt und eingeordnet. Oberste Verwaltungseinheiten waren die Departements. Diese wurden in Arrondissements, diese in Kantone und diese wiederum in Mairies (Munizipalitäten, Gemeinden) eingeteilt.
Geschichte
Im Zuge der Politik der Kontinentalsperre ließ Napoleon die deutsche Nordseeküste bis Hamburg samt dem Hinterland vom Rhein bis zur Elbe und nach Lübeck am 1. Januar 1811 durch ein Dekret vom 13. Dezember 1810 von Frankreich annektieren. Teile Ostfrieslands und des Jeverlandes waren bereits 1806 als Department Oost-Friesland in den französischen Machtbereich geraten. Im Jahr 1810 kam die Region schließlich als Département Ems-Oriental (Osterems) unmittelbar zum französischen Kaiserreich. Das Herzogtum Oldenburg gehörte zwar seit dem 14. Oktober 1808 dem Rheinbund an, aber Napoleon besetzte 1810 auch das Gebiet seines Alliierten und fügte es in das bestehende Departement der Wesermündung ein. Dem gescheiterten Feldzug nach Russland 1812 folgte die Niederlage der Franzosen in den Jahren 1813/14 und die dadurch mögliche Aufhebung der Kontinentalsperre.
Schon am 9. Juli 1810 wurde beschlossen, das Königreich Holland, das seit 1806 von dem Bruder Napoleons, Ludwig Bonaparte, regiert wurde, Frankreich anzugliedern. Gleich mit vereinnahmt wurden der nördliche Teil des Königreiches Hannover und Gebiete aus dem Großherzogtum Berg. Diese Regelung war nur von kurzer Dauer. Die bergischen Arrondissements Münster, Rees und Steinfurt bildeten seit dem 27. April 1811 das Departement der Lippe.
Die Departements wurden jeweils durch eigene Präfekten verwaltet. Als Distrikt der 32. Militärdivision unterstanden sie jedoch gemeinsam der faktischen Oberverwaltung durch Generalgouverneur Louis-Nicolas Davout. Der Kaiserliche Gerichtshof (Cour Impériale) in Hamburg war Appellationsinstanz für alle vier hanseatischen Departements. Die Gerichtsorganisation der Hanseatischen Departements folgte dem französischen Vorbild.
Nach der Niederlage Napoleons 1814 lösten sich die Departements auf.
Helmut Stubbe da Luz: „Franzosenzeit“ in Norddeutschland (1803–1814). Napoleons Hanseatische Departements; Bremen 2003
Albrecht Friedrich Ludolph Lasius: Der französische Kayser-Staat unter der Regierung des Kaysers Napoleon des Großen im Jahre 1812. Ein historisches-Handbuch, Erste Abteilung, Osnabrück bey Johann Gottfried Kißling, 1813