Berg war eines der vier Bannerherrschaften (Bannerländer) der Grafschaft Zutphen. Außerdem trug Berg den Namen „Bannerij van 's-Heerenberg“. Die weiteren drei Bannerländer waren die Banner von Baer, Bronkhorst und Wisch. Im Wappenbuch des Herzogtums Geldern kann man unmittelbar entnehmen, dass das Land von dem Berg damals zu den wichtigsten Lehen des Herzogtum zählte. Die Herren von dem Berg besaßen Leihmänner, die dem Land Loyalität und militärische Hilfe leisten mussten.[1]
Das Haus Berg begann im 11. Jahrhundert mit Constantinus I. de Monte, auch Constantinus de Melegarde, dem Sohn Dawt'ouk von Garar[2]. Constantinus wurde 1075 geboren.[3] Außerdem trug Constantinus den Titel „Prinz von Gargar“. Seine Schwester Arda Prinzessin von Gargar war die Ehefrau Balduins I. von Jerusalem.[3] Constaninus stammte vom Fürstentum Gargar ab. Das Fürstentum Gargar befand sich in Südostanatolien und war in der heutigen türkischen Provinz Adıyaman.
’s-Heerenberg bekam am 8. September 1379 durch Wilhelm von dem Bergh das Stadtrecht verliehen. Das Gebiet bekam eine eigene Verwaltung und trennte sich von den äußeren gelegenen Städten. Die getrennten Städten waren weiterhin als Landdrostambt bekannt. Der Landdrost vertrat der den Herrn und diente auch weiterhin in der Stadt als Strafrichter.[1]
Der Hintergrund des Familienwappens ist Silber. Die Farbe Silber entspricht dem adeligen Wappen vom Königreich Jerusalem, das im Jahre 1090 gegründet wurde. Der schwarze Rand soll ein Burgwall darstellen und dieser Rand könnte sich auch auf die MotteMontferland beziehen. Zu den 11 Münzen im schwarzen Rand kann man sagen, dass es sich um Gesandte handelt bzw. auch als Medaillen bekannt sind.
Der rote Löwe in der Mitte wird als „Löwe der Kehle“ bezeichnet, weil es sich auf Kılıç Arslan I., den seldschukischen Sultan von Rum bezieht. Die Gemeinde Montferland hielt sich an neun Gesandte, weil die Zahl neun sich auf das älteste Siegel der Familie Bergh von 1207 bezieht. Im weiteren Verlauf wurde das Wappen in dieser Form durch königlichen Erlass nach Bewertung durch den Obersten Adelsrat bestimmt.[5]
↑Beihammer, Alexander Daniel: Byzanz und die Entstehung des muslimisch-türkischen Anatoliens, ca. 1040-1130. Taylor & Francis, 2017, ISBN 978-1-351-98386-0.
↑„Comes Monte[n]sis Guilelmus“; vgl. Johann Weyer: De praestigiis daemonum et incantationibus ac veneficiis, Basel: Johann Oporinus Nachfolger 2. Aufl. 1577, S. 717f; Christoph Meiners: Historische Vergleichung der Sitten und Verfassungen, der Gesetze und Gewerbe des Handels und der Religion, der Wissenschaften und Lehranstalten des Mittelalters mit denen unsers Jahrhunderts, Bd. III, Hannover: Helwing 1794, S. 368f.