Das FFH-Gebiet Giengener Alb und Eselsburger Tal ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7427-341) im deutschen BundeslandBaden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.
Das 991,1 Hektar große Schutzgebiet gehört zu den Naturräumen 096 – Albuch und Härtsfeld und 097 – Lonetal-Flächenalb innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 09 – Schwäbische Alb. Es besteht aus mehreren Teilgebieten rund um Giengen und Herbrechtingen und erstreckt sich über die Markungen von sechs Städten und Gemeinden im Landkreis Heidenheim:
Das Schutzgebiet umfasst die Landschaft des Brenz- und Urbrenztales mit ausgedehnten Wacholderheiden und Kalk-Magerrasen, Schlucht- und Hangmischwälder, Feuchtgebiete sowie Felsbastionen in den Flusstälern und einen großen Buchenwaldkomplex nördlich Herbrechtingen. Im Gebiet befinden sich 53 Höhlen.
Lebensraumklassen
(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union