Zu den im Funkspruch enthaltenen Informationen zählen je nach Funkdienst die Identifikation des Funkers oder der Funkstelle sowie die Nennung des Funkrufnamens oder Rufzeichens der Zielperson, zudem die zu übermittelnde Information in der für den jeweiligen Funkdienst geläufigen Form (BOS-, Amateur-, See- und Flugfunk haben z. B. unterschiedliche Funkrichtlinien bzw. Betriebstechniken). Dazu kommen eventuelle Inhalte privater, bzw. nicht sicherheitsrelevanten Art.
Im Funkspruch wird eine möglichst komprimierte Form der Information angestrebt, um die zumeist limitierte Bandbreite effizient auszunutzen. Die Komprimierung durch Verwendung von Abkürzungen, Formeln oder Q-Gruppen hat unter anderem auch den Vorzug, dass die verwendete Frequenz nur kurz belegt wird und bei mobilen Funkgeräten die Batterie geschont wird.
Funksprüche sind zu unterscheiden von den formlosen Funkgesprächen und Durchsagen. Funksprüche innerhalb des BOS-Funks müssen in der Regel dokumentiert werden.
In der Frühzeit des Rundfunks gab der Sender Breslau die rundfunktechnische Fachzeitschrift Der Funkspruch heraus.
Besondere Formen
Eine Sonderform des Funkspruches ist der Rundspruch, der nicht der Kontaktaufnahme oder Informationsübermittlung mit einer einzelnen Funkstelle dient, sondern Informationen an mehrere Teilnehmer des betreffenden Dienstes übermittelt.
Der Allgemeine Anruf (CQ) ist ein Funkspruch, der nicht die Kontaktaufnahme mit einer bestimmten Funkstelle einleitet, sondern sich an jede Funkstelle wendet, die den Anruf empfangen hat und darauf antworten möchte.
Dringlichkeitsrufe und Notrufe sind ebenfalls verbreitete Formen des Funkspruches.