In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Historische Anfänge des Funkverkehrs (Geschichte), Konventionen zur Abwicklung, Genehmigungsverfahren, Aufteilung Datenfunk und Sprechfunk (Häufigkeit)
Die Begriffe Funkwellen und Funken gehen darauf zurück, dass bei ersten Übertragungsversuchen in der Funk-Telegrafie zunächst sogenannte Knallfunkensender eingesetzt wurden, ab 1908 vorwiegend die daraus abgeleiteten Löschfunkensender.
Öffentlicher Funkverkehr ist der Verkehr einer Funkstelle, die der Allgemeinheit im Rahmen der Benutzungsbedingungen unbeschränkt zum Austausch von Nachrichten zur Verfügung steht, beispielsweise Mobilfunk.
Der Verkehr einer Funkstelle, deren Benutzung durch die Allgemeinheit von den Weisungen der mit der Beaufsichtigung der Funkstelle betrauten Personen abhängt, gilt als beschränkt öffentlicher Funkverkehr.
Nichtöffentlicher Funkverkehr
Nichtöffentlicher Funkverkehr ist der Verkehr einer Funkstelle, die der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten nicht zur Verfügung steht. Hierzu gehören beispielsweise:
Schiffbetrieblicher Funkverkehr, der nur für den Austausch von Nachrichten, die den Schiffsbetrieb betreffen, zugelassen ist.
Amtlicher Funkverkehr, der nur für den dienstlichen Nachrichtenaustausch zwischen Funkstellen von Behörden zugelassen ist.
Militärischer Funkverkehr, der nur für den Austausch von Nachrichten, welche die Streitkräfte betreffen, zugelassen ist.