Entsprechend diesem Anspruch zählen zu den Mitgliedsverbänden gewerkschaftliche und parteigebundene Organisationen, konfessionelle und überkonfessionelle Berufsverbände, Sozialanspruchs- und Sozialleistungsverbände, Sportverbände, Verbände aus den Bereichen Kirche und Kultur sowie ideelle Förderverbände.
Mitglied werden kann jeder Verband, der sich gemäß seiner Satzung der „spezifischen Frauenarbeit“ widmet, gemischte Verbände müssen einen Frauenanteil von mindestens 70 % aufweisen.
Als Dachverband hat er sich darüber hinaus die Vernetzung seiner Mitgliedsverbände und die Bündelung der Interessen seiner Mitglieder auf Landesebene zur Aufgabe gemacht.
Ausschüsse
Die inhaltliche Arbeit erfolgt in den Fachausschüssen. Es sind dies derzeit:[3]
Ausschuss Bildung, Kultur, Medien
Ausschuss Familie, Gesundheit, Soziales
Ausschuss Frau und Beruf
Ausschuss Umwelt und Forschung / Bauen, Stadtentwicklung, Verkehr
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Arbeitsgemeinschaften der Frauenverbände
Geschichte
Die Ursprünge des Vereins gehen auf das Jahr 1969 zurück, als sich Vertreterinnen des Deutschen Frauenringes, des Katholischen Deutschen Frauenbundes, der Evangelischen Frauenarbeit im Rheinland und des Jüdischen Frauenbundes mit dem Ziel trafen, „einen losen Zusammenschluss der Frauengruppen zu organisieren bei vollkommener Wahrung der Eigenständigkeit und Respektierung der eigenen Arbeitsziele“.[4] Im Jahr 1970 erfolgte dann unter Beteiligung von bereits 40 Verbandsvertreterinnen die Gründung des Vereins „Frauenrat Nordrhein-Westfalen – Landesvereinigung der Frauenverbände und Frauengruppen gemischter Verbände“.
Der Verein hieß bis 2011 „FrauenRat NW“. Nachdem sich die Abkürzung NRW (offiziell: NW) für „Nordrhein-Westfalen“ im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt hatte, wurde er umbenannt in „FrauenRat NRW“.