Das Faldistorium (latinisiert von althochdeutschfalden und stuol; auch faldi(e)sto(a)lium[1]) oder Faltstuhl ist ein bischöfliches Würdenzeichen (Insigne). Es ist ein Bischofsstuhl mit paarweise gekreuzten Beinen und Armlehnen, aber ohne Rückenlehne. Er steht üblicherweise an der Epistelseite, also rechts vom Altar.
Ein solcher Stuhl war in der Antike und bis ins späte Mittelalter hinein ein hervorgehobener Sitz für geistliche und weltliche Würdenträger und Herrscher. Im späten Mittelalter (14. Jahrhundert) wurde die Kathedra für den Ortsbischof üblich. Seit dem 16. Jahrhundert sind beide nebeneinander bezeugt. Der Faldistorium galt im Rang nieder und wurde der Sitz für ortsfremde Bischöfe, für Weihbischöfe und infulierteÄbte. Es galt als besondere Ehrung, wenn ein solcher Bischof auf der Kathedra Platz nehmen durfte. Der Ortsbischof verwendete das Faldistorium bei Totenmessen, der Karfreitagsliturgie, der Chrisammesse, Weihen und Firmungen. Bei der eucharistischen Anbetung diente es seit dem späteren Mittelalter dem knienden Bischof zum Aufstützen der Arme.[2][3][4][5]
↑Markus Groß-Morgen: Faldistorium. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band3. Herder, Freiburg im Breisgau 1995, Sp.1163. Jan F. Niemeyer, Co van de Kieft: Mediae Latinitatis lexicon minus. = Medieval Latin dictionary. Band 1: A–L. Édition remaniée par Jan W. J. Burgers. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt u. a. 2002, S. 533.