Europastraße 31

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Europastraße 31
Zeichen der Europastraße 31
Karte
Verlauf der E 31
Basisdaten
Gesamtlänge: 538 km

Staaten:

Die Europastraße 31 (E 31) ist eine Europastraße und führt von Rotterdam in den Niederlanden nach Hockenheim in Deutschland.

Streckenverlauf

Sie führt in den Niederlanden über die A 15, die am Knooppunt Ridderkerk kurz mit der A 16 zusammenläuft. Bei Rotterdam ist die A 15 als „Ring Rotterdam Zuid“ bekannt. Von Knooppunt Valburg bis Knooppunt Ewijk führt sie über die A 50, ab Ewijk über die A 73 nach Rijkevoort. Von dort aus führt sie auf der A 77 zur deutschen Grenze bei Goch.

Von der Grenze führt die Straße westlich des Rheins auf der A 57 zum Autobahnkreuz Köln-Nord, wo sie auf der A 1 Richtung Autobahndreieck Erfttal führt, bis zum Autobahnkreuz Bliesheim auf der A 1/A 61 verläuft und dann auf der A 61 weiterhin linksrheinisch bis nach Speyer. Dort wird der Rhein überquert und die Strecke wird bis zum Autobahndreieck Hockenheim weitergeführt, dort besteht Anschluss an die E 50.

Städte an der E 31

Niederlande:

Deutschland:



Falsche Beschilderung in Italien

Die Beschilderung als E 31 taucht oft auf der italienischen Autostrada A15 auf, obwohl dies offiziell ein Teil der E 33 ist. Vermutlich geht das auf einen Nummerntausch der beiden Europastraßen zurück. In den 1970er Jahren wurde die heutige deutsche Bundesautobahn 61, von der niederländischen Grenze bis zum Kreuz Frankenthal, in der Netzplanung als E 33 bezeichnet.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Abbildung: „Europastraßen in der Bundesrepublik Deutschland - zukünftiges Netz“ (BVM - StB 10-NK 76/7); im Artikel „Europastraßen - Hauptstraßen des internationalen Verkehrs“ von Dipl-Ing. Heinrich Hasskamp und Dipl-Ing. Richard Vreden, Bonn in der Zeitschrift für Straßen- und Brückenbau, Straßenplanung und Straßenverwaltung - „Strasse und Autobahn“ - Organ der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen und der Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (BSVI); Kirschbaum Verlag, Bonn-Bad Godesberg; (27. Jahrgang vom November 1979); S. 429