In den Einzelplänen (kurz: EPl.) sind die Haushaltsmittel (Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen) des Haushaltsplans veranschlagt. Dabei gilt grundsätzlich das Ministerialprinzip: Jedem Ressort ist ein Einzelplan zugewiesen. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird das Realprinzip angewandt; so bildet etwa die Bundesschuld einen eigenen Einzelplan.
Einzelpläne (EPl.) des Bundeshaushaltsplans
(Stand Bundeshaushalt 2022)
In der Aufzählung fehlende Nummern sind durch Umressortierungen, d. h. geänderte Ressortzuschnitte, weggefallen, z. B.
Einzelpläne (EPl.) der Bundesländer
In diesem Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
die Haushaltspläne von verschiedenen Bundesländern. Bisher (Stand Nov 2023) sind nur vier von 16 aufgeführt
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Einzelpläne (EPl.) des bayerischen Staatshaushaltes
(Stand Doppelhaushalt 2019/2020)
[1][2]
bisherige Umressortierungen:
Einzelpläne des hessischen Landeshaushalts
(Stand: Doppelhaushalt 2023/2024)[3]
Einzelpläne (EP) des niedersächsischen Landeshaushaltes
(Stand: Doppelhaushalt 2022/2023[4])
Einzelpläne (EP) des sachsen-anhaltischen Landeshaushaltes
(Stand Doppelhaushalt 2017/2018)
[5]
Einzelnachweise
- ↑ Haushaltsplan 2017/2018. Abgerufen am 17. Februar 2018.
- ↑ Haushaltsplan 2017/2018. Abgerufen am 14. März 2019.
- ↑ Haushaltspläne des Landes Hessen. Abgerufen am 29. September 2023.
- ↑ Doppelhaushalt 2022/2023. Niedersächsische Landesregierung, abgerufen am 25. Mai 2022.
- ↑ Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Dezember 2018; abgerufen am 8. Dezember 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/mf.sachsen-anhalt.de