Als bekannt wurde, dass das Attentat misslungen war, wurde der Umsturzversuch abgebrochen; am 26. Juli folgte die Verhaftung Finckhs. Knapp einen Monat später wurde er durch den am 2. August 1944 gebildeten Ehrenhof aus der Wehrmacht unehrenhaft ausgestoßen, so dass das Reichskriegsgericht für die Aburteilung nicht mehr zuständig war. Am 29. August 1944 wurde Finckh vom Volksgerichtshof unter der Präsidentschaft Roland Freislers zum Tod verurteilt und am nächsten Tag in der seinerzeit zentralen Berliner Hinrichtungsstätte des NS-Regimes, dem Strafgefängnis Plötzensee (heute Gedenkstätte Plötzensee) erhängt.
Zwei Jahrzehnte nach Finckhs Tod, im Jahr 1965, wurde die bis dahin als „Haid-Kaserne“ bezeichnete Bundeswehrkaserne des Heeres bei Engstingen in Baden-Württemberg nach Eberhard Finckh benannt. Die Benennung des von 1958 bis 1993 bestehenden Raketenartillerie- und Atomwaffenstandortes in „Eberhard-Finckh-Kaserne“ war unter veränderten politischen Verhältnissen im Zuge des Traditionserlasses von 1965 dem Bestreben der Bundesregierung geschuldet, die neue (west)deutsche Armee in eine Tradition des Wehrmachtswiderstandes gegen den Nationalsozialismus zu stellen, und sie damit symbolisch vor der auch internationalen Öffentlichkeit als demokratisch legitimierte Armee darzustellen. Der 1983 erfolgende Protest gegen die entsprechende Benennung der Kaserne durch Eberhard Finckhs direkte Nachkommen (Sohn und Töchter)[1], die sich der Friedensbewegung gegen die „Nachrüstung“ angeschlossen hatten, blieb – zumal bis zur Auflösung der Kaserne – erfolglos.
Nach der Kasernenschließung 1993 behielt lediglich eine der Haupt-Durchgangsstraßen des nunmehr als „Gewerbepark Haid“ zivilgewerblich genutzten Geländes den Namen „Eberhard-Finckh-Straße“.