Als dauernde Neutralität bezeichnet man eine durch völkerrechtlichen Vertrag oder durch Erklärung und allgemeine Anerkennung entstandene grundsätzliche Verpflichtung eines Staates zu einer neutralen Außenpolitik. Im Fall der Schweiz und Österreichs sprach man lang von immerwährender Neutralität.
Staaten mit selbstdefinierter, international aber nicht anerkannter dauernder Neutralität:
Die Republik Moldau definiert sich in Artikel 11 Absatz 1 ihrer Verfassung als dauerhaft neutraler Staat, und in Artikel 11 Absatz 2 verbietet sie den Einsatz fremder Streitkräfte auf ihrem Hoheitsgebiet.[2] Ihre Neutralität ist jedoch international nicht anerkannt und auf ihrem Territorium waren bereits beim Inkrafttreten der Verfassung ausländische Truppen stationiert, was der Gültigkeit dieser Klausel der Verfassung jedoch nicht entgegensteht.[3][4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Schweden: Ende eines Traumas, in: Der Spiegel, 26. August 2002, abgerufen am 10. März 2016.
- ↑ Constitution of the Republic of Moldova. In: ilo.org. Abgerufen am 17. März 2022 (englisch).
- ↑ Mihai Mogîldea: The Burden of Neutrality and the Illusion of Recognition, Op-Ed. In: Republic of Moldova, Constitutional Court judgment on the interpretation of Article 11 of the Constitution (permanent neutrality), ipn.md. ipn press agency, 19. Februar 2020, abgerufen am 17. März 2022 (englisch).
- ↑ Judgment on the interpretationof Article 11 of th Constitution (permanentneutrality) (Complaintno.37b/2014). In: JCC Nr. 14, Klage Nr. No.37b/2014, Chișinău. 2. Mai 2017, abgerufen am 17. März 2022 (englisch).