Dieser Artikel behandelt den Grafen von Wernigerode Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode (1691–1771). Zum Fürsten zu Stolberg-Wernigerode (1864–1940) siehe Christian-Ernst zu Stolberg-Wernigerode.
Gemäß dem väterlichen Testament vom 23. Januar 1699 erhielt er nach dessen Tod die Grafschaft Wernigerode, über die bislang sein Onkel Graf Ernst zu Stolberg regierte, den Hohnsteinschen Forst südlich von Benneckenstein und die Ansprüche auf das verpfändete Amt Elbingerode (Harz). Nach dem Tod des Vaters 1710 trat er unter Vormundschaft seiner Mutter das Erbe an und nannte sich fortan Graf zu Stolberg-Wernigerode. Er verlegte den Regierungssitz von Ilsenburg zurück nach Wernigerode, dessen Schloss er renovieren und baulich erweitern ließ.
Am 21. Mai 1738 erließ er eine Primogeniturordnung, die die Erbfolge nur in männlicher Linie vorsah und damit künftige Teilungen der Grafschaft Wernigerode untersagte. Durch Ableben seines Bruders Heinrich August erbte er 1748 die fränkische Herrschaft Schwarza.
Mit Rücksicht auf seinen königlichen preußischen Oberlehnsherrn lehnte er jedoch die Annahme des dänischen Elefanten-Ordens ab und ebenso 1742 die auch für ihn und seine Linie ausgesprochene Verleihung der Reichsfürstenwürde, die deshalb in ihrer Ausführung auf Stolberg-Gedern beschränkt blieb. Dem König Friedrich Wilhelm I. erwies er alle möglichen Aufmerksamkeiten, die stets dankbar erwidert wurden. Besonders ist hierbei die Besorgung großer Leute für das Heer des Königs hervorzuheben. Es wurden dadurch zuweilen wichtige Zwecke erreicht, wie die Herstellung freundlicher Verhältnisse zu Ständen des Reichs oder zur Krone Dänemark. Auch versah er den König fleißig mit Nachrichten aus Dänemark, Mecklenburg und Wernigerode und machte ihn auf neue, besonders militärische Einrichtungen und Erfindungen aufmerksam. Seinerseits war der König seinem aufrichtig geschätzten Vasallen sehr gewogen und erklärte, dass er des Grafen Vorstellungen allemal so weit als möglich berücksichtige.[2]
Medaille 1760 zum 50-jährigen Regierungsjubiläum
Beschreibung der Jubiläumsmedaille
Unter der Regierung des Grafen Christian Ernst entwickelte sich eine rege Bautätigkeit innerhalb der Grafschaft Wernigerode, so ließ er den Lustgarten im französischen Stil umgestalten und das Gebäude einer Orangerie errichten. Ferner ist ihm die Errichtung des später so genannten Wolkenhäuschen auf dem Brocken zu verdanken.
Nachkommen
Seit dem 31. März 1712 war er mit Sophie Charlotte Gräfin zu Leiningen-Westerburg (1695–1762) verheiratet. Sie war die Tochter von Johann Anton Graf zu Leiningen-Westerburg in Schadeck und Christine Luise Gräfin zu Sayn-Wittgenstein. Zusammen hatten sie zwölf Kinder, von denen nur vier das Erwachsenenalter erreichten:
Luise Christiane (1713–1796), war 1755–1796 Äbtissin von Drübeck
Mareike Fingerhut-Säck: Das Gottesreich auf Erden erweitern. Einführung und Festigung des Pietismus durch das Grafenpaar Sophie Charlotte und Christian Ernst in seiner Grafschaft (1710–1771). Dissertation, Magdeburg 2017, Halle 2019
Thomas Grunewald: Politik für das Reich Gottes? Der Reichsgraf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode zwischen Pietismus, adligem Selbstverständnis und europäischer Politik (= Hallesche Forschungen, 58). Verlag der Franckeschen Stiftungen Halle, Halle 2020, ISBN 978-3-447-11480-6.