Der Galgenberg (309,4 m ü. NN) im Norden ist die höchste Erhebung der Flur und ein alter Gerichtsplatz. Die Hügelkette Gotternscher Herzberg (241,5 m ü. NN), Bothenheilinger Herzberg (230,2 m ü. NN) und Welsbacher Herzberg (230,5 m ü. NN) bilden eine etwa 100 Höhenmeter messende Geländestufe zum südlichen Vorland mit dem Unstruttal. Die Höhen bestehen aus widerstandsfähigerem Muschelkalk, das südlich angrenzende Gelände ist aus leichter verwitterndem Keupergestein aufgebaut.[1]
Das landwirtschaftlich geprägte Dorf ist von Weiden, Mais- und Gemüsefeldern umgeben. Durch den Ort fließt der Bach „Grundgraben“, den die Dorfbewohner „Ölbach“ nennen. Er entspringt nordwestlich des Ortes.
Geschichte
Bauern fanden 1931 beim Anlegen einer Miete einen jüngerbronzezeitlichen Depotfund von sechs Schwertern, die aus südwestlichen Ländern Europas stammen. Es wird angenommen, dass es sich um einen niedergelegten Schatz handelt.[2]
Am 31. Dezember 2019 schloss sich die Gemeinde Bothenheilingen mit weiteren Gemeinden zur Stadt und Landgemeinde Nottertal-Heilinger Höhen zusammen. Die Gemeinden waren zuvor in der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim zusammengeschlossen, die gleichzeitig aufgelöst wurde.[4]
Politik
Ehemaliger Gemeinderat
Der Gemeinderat Bothenheilingen bestand aus 6 Gemeinderatsmitgliedern und dem ehrenamtlichen Bürgermeister.
Bürgermeister
Der letzte ehrenamtliche Bürgermeister André Hettenhausen (parteilos) wurde am 19. Juni 2016 (Stichwahl) gewählt und hatte bis Juni 2024 das Amt inne. Bei der letzten Kommunalwahl setzte sich Thomas Schulz gegen Justin Kästner als neuer ehrenamtlicher Bürgermeister durch.[5]
↑Michael Köhler: Heidnische Heiligtümer. Vorchristliche Kultstätten und Kultverdachtsplätze in Thüringen. Jenzig-Verlag Köhler, Jena 2007, ISBN 978-3-910141-85-8, S. 124.
↑Hessische Historische Kommission (Hrsg.): Mainzer Urkundenbuch. Band 2: Peter Acht: Die Urkunden seit dem Tode Erzbischof Adalberts I. (1137) bis zum Tode Erzbischof Konrads (1200). Teil 1: 1137–1175. Selbstverlag der Hessischen Historischen Kommission, Darmstadt 1968, (44).