Im Winter 928 eroberten Truppen des sächsisch-christlichen Herrschers Heinrich I. eine der ostelbischenslawischen Hauptburgen, die Brandenburg. Das Bistum wurde sodann durch König Otto errichtet. Dieser stattete das Bistum auch mit den nötigen weltlichen Besitzungen, die das Hochstift Brandenburg, das bischöfliche Fürstentum bildeten, aus. Die Gründungsurkunde des Bistums, die im Original erhalten ist, wurde auf den 1. Oktober 948 datiert. Es existiert jedoch ein Historikerstreit, wann das Bistum tatsächlich gegründet wurde, wobei sich die Daten zwischen 938 (beruhend auf einem Chronik-Vermerk durch Thietmar von Merseburg) und 965 bewegen. Ein Ziel der Bistumsgründung war die Eingliederung der ostelbischen Gebiete in das ostfränkische Reich.
Vertreibung der Bischöfe
Eine zentrale Aufgabe war die Missionierung und Bekehrung der wendischen Bevölkerung. Dagegen formierte sich Widerstand der einheimischen Bevölkerung, der im Slawenaufstand von 983 gipfelte. Dabei wurden die Bischofssitze Havelberg und Brandenburg erobert. Bischof Folkmar von Brandenburg konnte fliehen, die übrigen Geistlichen wurden gefangen genommen. Neben anderen Gewalttätigkeiten vergriffen sich die Eroberer auch an dem Grab von Bischof Dodilo. Jenseits der Elbe brach die Kirchenorganisation fast völlig zusammen.
Auch wenn ihre Diözesen praktisch verloren waren, wurden dennoch weiter Bischöfe von Havelberg und Brandenburg gewählt. Sie lebten entweder in der Nähe der Erzbischöfe von Magdeburg oder amtierten als Weihbischöfe in westlichen Teilen des Reiches.
Neuaufbau der Bistumsorganisation
Erst seit Anfang des 12. Jahrhunderts gab es Entwicklungen, die zu einem Wiederaufschwung der Missionstätigkeit und zur Rückkehr der Bischöfe in ihre Diözesen führten. Zu nennen ist die Herrschaftsbildung durch Markgraf Albrecht den Bären, der Beginn der Deutschen Ostsiedlung und das Auftreten neuer Reformorden insbesondere der Prämonstratenser. Aus ihren Reihen kamen verschiedene Brandenburger Bischöfe, die in erster Linie auf eine friedliche Missionstätigkeit setzten. Eine wichtige Rolle spielte in dieser Hinsicht Bischof Wigger von Brandenburg. Dieser errichtete in Leitzkau einen Prämonstratenserkonvent, welcher zum provisorischen Domkapitel der Diözese wurde. Möglicherweise auf Bitten des christlichen Hevellerfürsten Pribislaw konnte er den Prämonstratenserkonvent Pardwin in St. Gotthardt in der Siedlung Parduin, der späteren Altstadt Brandenburg gründen.
Sein Nachfolger Wilmar von Brandenburg machte 1161 dieses Stift zum Domkapitel und veranlasste 1165 dessen Übersiedlung auf die Dominsel von Brandenburg, wo nun auch der Grundstein zur neuen Kathedrale St. Peter und Paul gelegt wurde.[7] Nachdem bereits 1186 die Rechte von Domkapitel und Dompropst fixiert wurden, inkorporierte Papst Clemens III. das Domkapitel 1188 endgültig dem Prämonstratenserorden. An den Dom schließt sich im Norden eine Klosteranlage an, welche mit Refektorien, Dormitorien, Kreuzgang und Nebengelassen versehen ist. Im Nordwesten ragt ein größeres, mehrstöckiges Gebäude aus dem rechteckigen Grundriss der Klosteranlage heraus, das in alten Schriften den Namen „Spiegelburg“ trägt; wahrscheinlich diente es als bischöfliche Residenz. Die Klosteranlage selbst war in der Frühzeit Lebensmittelpunkt der ansässigen Domherren.
Die Bischöfe hatten neben der Dominsel zu Brandenburg die Nebenresidenzen Burg Pritzerbe und Burg Ziesar, die sie wechselweise bewohnten. Von 1216 bis 1275 wurde Pritzerbe und ab 1327 Ziesar bevorzugte Bischofsresidenz sowie Verwaltungszentrum für das Bistum. Die Verwaltung des Domes übernahmen vor Ort die Pröpste. Weilten die Bischöfe, zum Beispiel anlässlich ausgewählter religiöser Zeremonien, wieder in Brandenburg an der Havel, so bezogen sie den Bischofshof an der Kirche St. Gotthardt, die in der Frühzeit des Bistums selbst für ein Jahrzehnt während des Baus des Doms die Kathedralfunktion innehatte. Die Umfriedung des Bischofshofs (siehe Saldria (Gotthardtkirchplatz 9 und 10)) bildete gleichzeitig den nördlichen Abschluss der Altstadt Brandenburg.
Reformation und Ende
Im 15. Jahrhundert zählte das Bistum Brandenburg 18 Sedes mit über 285 Pfarrkirchen. Seit 1527 durch Bischof Matthias von Jagow zunehmend protestantisiert, erhielt es 1540 die neue protestantische Kirchenordnung.[8] Seit 1560 wurde Brandenburg mit Havelberg und Lebus in Personalunion geführt, welche schon bald in eine Realunion überführt wurde. 1560 ging der größte Teil des kirchlichen Besitzes (u. a. die Burg Ziesar) auf den Kurfürsten über. Das Domkapitel von Brandenburg ist bis auf den heutigen Tag als protestantisches Kathedralkapitel existent.
Über die Herkunft der Bischöfe vor und während der Exilzeit ist nur wenig bekannt. Eine wichtige Rolle bei der Bestimmung eines neuen Bischofs hatte zu dieser Zeit der König. Stärkeres Gewicht erhielt das prämonstratensisch geprägte Domkapitel seit der Mitte des 12. Jahrhunderts. Es galt die Bestimmung, dass die neuen Bischöfe möglichst aus den Reihen der Domkapitulare selbst stammen sollten oder zu mindestens Prämonstratenser waren.
Von 30 regulären Bischöfen und 9 Gegenbischöfen bis zur Reformation waren mindestens 21 Prämonstratenser. Die Übrigen waren meist Kleriker aus anderen Domkapiteln oder hatten andere gehobene Posten im Säkularklerus inne. Die meisten hatten einen adeligen Hintergrund. Mindestens 11 stammten aus dem märkischen Adel. Mit Siegfried I. war auch ein Mitglied des askanischen Fürstenhauses vertreten. Nachweisbar bürgerlicher Herkunft waren Stephan Bodecker und Hieronymus Schulz.[9]
Das sich grundsätzlich selbst ergänzende Domkapitel mit Propst und Prior an der Spitze hatte in guten Zeiten ca. 30 Mitglieder, wobei der Anteil des Adels im 14. Jahrhundert bei 35 % und im 15. Jahrhundert bei 45 % lag. Zumeist ohne universitäre Bildung, versorgte das Kapitel etwa 14 seiner 30 Kirchen selbst. Nachdem der markgräfliche Versuch einer Umwandlung in ein Säkularkanonikerstift an Bischof und Kapitel 1447 gescheitert war, gelang die Transmutation 1506/07, wobei es auf 16 Mitglieder reduziert worden war. An seiner Spitze standen nun Propst und Dekan. Papst Leo X. verlieh dem Kurfürsten von Brandenburg, welcher bereits das Nominationsrecht auf 4 Domkanonikate besaß, 1514 das Nominationsrecht für die Dompropstei.
Archidiakonate
Das Bistum Brandenburg war im 12. Jahrhundert in die Archidiakonate Leitzkau und Brandenburg gegliedert. Folgende Propsteien[Anm. 1] bestanden, entwickelten sich im 13. Jahrhundert:[10][11]
Propstei Leitzkau, seit 1139, vom Stift Leitzkau verwaltet, umfasste Gebiet zwischen Elbe und Ihle
Propstei Brandenburg, seit 1144/48, vom Domstift Brandenburg verwaltet, umfasste Gebiet westlich der Havel
Propstei Jüterbog, nur kurzzeitig im 13. Jahrhundert
Propstei Nauen, nur kurzzeitig im 13. Jahrhundert
Propstei Mittenwalde, nur kurzzeitig im 13. Jahrhundert, dann zur Propstei Brandenburg
Propstei Liebenwalde, später als Propstei Templin
Propstei Berlin, 1244 erstmals erwähnt, seit 1467 durch Kollegiatstift Cölln verwaltet
Das Bistum war in bischöfliche und archidiakonale Sedes als Verwaltungssitze von Erzpriestern aufgeteilt. Die Benennung erfolgte nach der jeweiligen Hauptortschaft.[12][13] Auf ersterer Ebene existierten 18 davon.[14] Letztere überlieferten die Schriftquellen lediglich im Archidiakonat Brandenburg. Dort fungierten 12. Für Leitzkau nahm Fritz Curschmann aufgrund dessen Größe dennoch eine Untergliederung an.[15] Beim direkten Vergleich beider Verwaltungsstrukturen ergab sich folgendes Bild: Identisch in der Ausdehnung waren nur die zwei gleichnamigen Sedes Rathenow, für Nauen stimmten sie weitgehend überein. Oft standen dem bischöflichen Gebiet zwei auf archidiakonaler Seite gegenüber. So zerfiel Jüterbog in Luckenwalde (umfasste die Nordspitze) und Jüterbog (für das Gros).[16]
Die Bischöfe von Brandenburg lagen bezüglich ihrer landesherrlichen Rechte immer wieder im Streit mit den Erzbischöfen von Magdeburg. Überhaupt stets von den umliegenden Landesherren umkämpft, gelang es den Bischöfen nie ein größeres Territorium zu erwerben. Trotz ihrer Schwäche waren sie zumindest nicht vollständig landsässig. Innerhalb des Hochstifts verfügten die Bischöfe über die Regalien, geboten über die Lehnsmänner, waren die Herren über die Städte. Für die Ansätze einer Landesherrschaft sprach auch die Residenzbildung durch die Burg Ziesar.[17][20]
Die Brandenburger Bischöfe standen als Reichsfürsten auf dem gleichen Rang wie die Markgrafen von Brandenburg. Dennoch war ihre machtpolitische Stellung zu schwach um auf Dauer eine unabhängige Politik zu betreiben. Ihr kleines Territorium bot nicht ausreichend Deckung. Daher begaben sie sich in den Schutz der Markgrafen und verloren so ihre Ebenbürtigkeit.[17]
Als sich der erste Dom und der Sitz der Markgrafen von Brandenburg noch das Gelände der alten Slawenhauptburg Brandenburg teilten, residierten die Bischöfe gern auf ihrem nahegelegenen Tafelgut Pritzerbe; sie besaßen dort ein nicht mehr erhaltenes festes Haus oder Burgwardium.
Unter Ludwig Schenk von Neindorf oder schon unter Bischof Friedrich von Plötzke am Anfang des 14. Jahrhunderts zogen die Brandenburger Bischöfe auf die ca. 30 km südwestlich gelegene Burg Ziesar, auf der unter Bischof Dietrich IV. die kulturhistorisch bemerkenswerte Burgkapelle St. Peter und Paul entstand. Diese für jene Zeit nicht ungewöhnliche Separation brachte den Brandenburger Bischöfen mehrere Vorteile: Zum ersten begann das ökonomisch erstarkte Bürgertum der beiden Städte Brandenburg einem Trend der Zeit des ausgehenden Mittelalters folgend die Handlungs-, Rechts- und Bewegungsfreiheit des benachbarten geistlichen Herren mehr und mehr einzuschränken. Ein Umzug auf den Eigenbesitz Ziesar, etwa eine Tagesreise von seiner Kathedralkirche entfernt, sicherte dem Bischof ebendiese in Brandenburg an der Havel verlorenen Rechte und die Möglichkeiten einer standesgemäßen Hofhaltung. Die relative Bedeutungslosigkeit der noch bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts als "stedeken" bezeichneten kleinen Stadt Ziesar garantierte, dass die Bischöfe von Brandenburg auf ihrer Burg Ziesar nicht dieselbe Entwicklung zu fürchten hatten wie seinerzeit auf der Dominsel Brandenburg.[21] Während das oftmals in Opposition zu ihrem geistlichen Oberhirten befindliche Domkapitel im Brennpunkt der steten Auseinandersetzung mit den Municipalen der benachbarten beiden mächtigen Städte Altstadt und Neustadt belassen und somit deren Kräfte gebunden waren, beherrschten gleichzeitig die Bischöfe von der Burg Ziesar aus einen entscheidenden Kontrollpunkt der Heerstraße Brandenburg–Magdeburg, eines alten Fernhandelsweges zwischen Magdeburg, Ziesar und Brandenburg, der weiter nach Spandau und beispielsweise über Posen nach Kiew führte. Als Begräbnisstätte wählten sie dann allerdings mit Ausnahme Dietrich von Stechows wieder ihren Dom zu Brandenburg. Stechow hingegen ließ sich in seiner Kapelle auf der Burg Ziesar beisetzen.
Gustav Abb, Gottfried Wentz: Das Bistum Brandenburg. Erster Teil (= Germania sacra. I. Abteilung: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg. 3. Band). Berlin / Leipzig 1929, (PDF).
Fritz Bünger, Gottfried Wentz: Das Bistum Brandenburg. Zweiter Teil (= Germania sacra. I. Abteilung: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg. 3. Band). Berlin / Leipzig 1941.
Fritz Curschmann: Die Diözese Brandenburg. Untersuchungen zur historischen Geographie und Verfassungsgeschichte eines ostdeutschen Kolonialbistums (= Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg). Verlag von Duncker & Humblot, Leipzig 1906, DNB1128431025.
Dietrich Kurze: Bistum Brandenburg. In: Erwin Gatz unter Mitwirkung von Clemens Brodkorb und Helmut Flachenecker (Hrsg.): Die Bistümer des Heiligen Römischen Reichs. Von ihren Anfängen bis zur Säkularisation. Herder, Freiburg im Breisgau 2003. ISBN 3-451-28075-2. S. 102–112.
Clemens Bergstedt, Heinz-Dieter Heimann (Hrsg.): Wege in die Himmelsstadt. Bischof – Glaube – Herrschaft. 800–1550 (= Veröffentlichungen des Museums für brandenburgische Kirchen- und Kulturgeschichte des Mittelalters. Band 2). 1. Auflage, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2005, ISBN 3-936872-40-6.
Stifte und Klöster
Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann, Winfried Schich und Weitere (Hrsg.): Brandenburgisches Klosterbuch. Handbuch der Klöster, Stifte und Kommenden bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Band I und II (= Klaus Neitmann im Auftrag Brandenburgische Historische Kommission und in Verbindung Brandenburgisches Landeshauptarchiv [Hrsg.]: Brandenburgische Historische Studien. Band 14). Be.Bra Wissenschaft Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-937233-26-0.
Peter Riedel: Mit Mitra und Statuten. Bischöfliches Handeln in der spätmittelalterlichen Diözese Brandenburg. Überarbeitete Dissertation Universität Potsdam (= Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann im Auftrag Brandenburgische Historische Kommission und Brandenburgisches Landeshauptarchiv [Hrsg.]: Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte. Band 19). 1. Auflage, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2018, ISBN 978-3-86732-264-5.
Jan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. Markgräfliche Herrschaft zwischen räumlicher „Ferne“ und politischer „Krise“. Dissertation Universität Potsdam 2010 (= Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann im Auftrag Brandenburgische Historische Kommission und Brandenburgisches Landeshauptarchiv [Hrsg.]: Studien zur brandenburgischen und vergleichenden Landesgeschichte. Band 5). 1. Auflage, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2011, ISBN 978-3-86732-112-9.
↑Dietrich Kurze: Bistum Brandenburg. In: Die Bistümer des Heiligen Römischen Reichs. Herder, Freiburg im Breisgau 2003, ISBN 3-451-28075-2, 1. Anfänge in ottonischer Zeit, S. 102.
↑Christian Gahlbeck, Wolfgang Schößler: Brandenburgisches Klosterbuch. Band I. Be.Bra Wissenschaft Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-937233-26-0, Brandenburg/Havel. Prämonstratenser-Domkapitel St. Peter und Paul. 1. Allgemeines. 1.3 Kennzeichnung der Institutionen. 1.3.4 Patrozinium, S. 229.
↑Felix Escher: Das Kurfürstentum Brandenburg im Zeitalter des Konfessionalismus. In: Ingo Materna, Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, Der Ausbau des frühneuzeitlichen Territorialstaates: Landesherr und Stände seit der Reformation, S. 275–281, hier S. 277–278.
↑Dietrich Kurze: Legenden und Quellennachweise zu den Karten. In: Die Bistümer des Heiligen Römischen Reichs. Herder, Freiburg im Breisgau 2003, ISBN 3-451-28075-2, Bistum Brandenburg um 1500, S. 847–848.
↑Rosemarie Baudisch: Geographische Grundlagen und historisch-politische Gliederung Brandenburg. In: Ingo Materna, Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, Landschaften. Mittelmark, S. 22–30.
↑Dietrich Kurze: Die weltliche Macht der Brandenburger Bischöfe. Ihr Verhältnis zum Reich und zur Landesherrschaft der Brandenburger Markgrafen. In: Wege in die Himmelsstadt. 1. Auflage, Lukas Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-936872-40-6, Landkarte Diözese und Hochstift Brandenburg im 15. Jahrhundert, S. 149
↑Jörg Rogge: Heilige Hallen. Zur Ausbildung der Kirchenorganisation im Bistum Brandenburg vom 10. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. In: Wege in die Himmelsstadt. 1. Auflage, Lukas Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-936872-40-6, S. 102–104.
↑Gustav Abb, Gottfried Wentz: Das Bistum Brandenburg. Erster Teil. Berlin / Leipzig 1929, S. 12–13.
↑Gustav Abb, Gottfried Wentz: Das Bistum Brandenburg. Erster Teil. Berlin / Leipzig 1929, S. 14.
↑Karl Friedrich Klöden: Diplomatische Geschichte des Markgrafen Waldemar von Brandenburg. Erster Theil. Berlin 1944. S. 76–78.
↑Fritz Curschmann: Die Diözese Brandenburg. Duncker & Humblot, Leipzig 1906, 5. Kapitel. Die Innere Einteilung der Diözese. Die Sedeseinteilung des Bistums, S. 256–257.
↑Gerd Heinrich (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten. Berlin und Brandenburg. Mit Neumark und Grenzmark Posen-Westpreußen (= Handbuch der historischen Stätten Deutschlands. 10. Band). 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-520-31103-8, Erläuterungen Verfassung-, Sozial- und wirtschaftsgeschichtlicher Fachausdrücke. Sedeskirche, S. 570.
↑ abFritz Curschmann: Die Diözese Brandenburg. Duncker & Humblot, Leipzig 1906, 5. Kapitel. Die Innere Einteilung der Diözese. Die 18 bischöflichen Sedes der Diözese, S. 257.
↑Fritz Curschmann: Die Diözese Brandenburg. Duncker & Humblot, Leipzig 1906, 5. Kapitel. Die Innere Einteilung der Diözese. Die Sedeseinteilung der Archidiakonatsverwaltung, S. 265–266.
↑Fritz Curschmann: Die Diözese Brandenburg. Duncker & Humblot, Leipzig 1906, 5. Kapitel. Die Innere Einteilung der Diözese. Verhältnis der bischöflichen und archidiakonalen Sedes des Archidiakonates Brandenburg mit den entsprechenden Sedes der bischöflichen Verwaltung, S. 267–269.
↑ abcJan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. 1. Auflage, Lukas Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86732-112-9, Herrschaft in Brandenburg. Die Außenseite der markgräflichen Herrschaft – Stände in der Mark Brandenburg. Die Bistümer. Partner und Konkurrenten der Markgrafen, S. 152–167, Territorium: S. 155; Hoheitsrechte usw.: S. 156–158; schwache Stellung, markgräflicher Schutz, Reichsunmittelbarkeit: S. 166–167.
↑Dietrich Kurze: Bistum Brandenburg. In: Die Bistümer des Heiligen Römischen Reichs. Herder, Freiburg im Breisgau 2003, ISBN 3-451-28075-2, 2. Neuaufbau im 12. und 13. Jahrhundert, S. 102–106, Territorialbereiche: S. 105.
↑Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C. H. Beck, München 1992, ISBN 3-406-35865-9, hier S. 75.
↑Klaus Neitmann: Die bischöfliche Residenz Ziesar – oder: Wie sich der Bischof von seiner Kathedralstadt Brandenburg trennte. In: Wege in die Himmelsstadt. 1. Auflage, Lukas Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-936872-40-6, S. 128–144, Bevorzugung Ziesar: S. 135.
↑Vortrag des Leiters des Brandenburgischen Landeshauptarchives, Dr. Klaus Neitmann, vor dem Historischen Verein der Stadt Brandenburg an der Havel, am 14. Mai 2009.
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