Mit dem „Gesetz, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräten betreffend“ vom 31. Oktober 1848 und der entsprechenden Verordnung vom 22. Dezember 1848,[1] die zum 1. Februar 1849 wirksam wurden, wurden die bisherigen vier Provinzen aufgelöst und neun Bezirke eingerichtet. Aus der bisherigen Provinz Niederhessen wurden verschiedene Bezirke, darunter der Bezirk Fritzlar gebildet. Diese Änderung war eine Folge der Märzrevolution.
Die neue Verwaltungsstruktur wurde bereits nach kurzer Zeit wieder aufgelöst, nachdem sich die Reaktion durchgesetzt hatte. Mit der Verordnung und dem „provisorischen“ „Gesetz, die Umbildung der inneren Landesverwaltung und die Vollziehungsgewalt der Verwaltungsbehörden sowie der Bezirksräte betreffend“, vom 7. Juli 1851[2] wurde die alte Ordnung wieder hergestellt.
Gebiet
Der Bezirk setzte sich aus den Verwaltungsämtern Fritzlar, Homberg und Ziegenhain zusammen. Diese Verwaltungsämter entsprachen den bisherigen Kreisen gleichen Namens. Damit umfasste der Bezirk Fritzlar die Gerichtsbezirke folgender Gerichte:
Das Justizamt Naumburg war im Rahmen der Verwaltungsreform vom Landkreis Wolfhagen an den Kreis Fritzlar übertragen worden[3]. Auch diese Änderung wurde 1851 rückgängig gemacht.
Verwaltung
An der Spitze der Bezirksverwaltung stand ein Bezirksdirektor:
Am 10. Februar 1949 wählte der Bezirksrat aus seiner Mitte die Herren Stephan, Malcomess, Hasselbach, Hoss, Scheffer und Dreydorff in den Bezirksausschuss.[4]