Die eigenständige Linie der Grafen von Bentheim-Steinfurt entwickelte sich 1609 nach einer Erbteilung im reichsgräflichen Haus Bentheim. Von den damals entstandenen fünf Nebenlinien existieren heute noch die 1817 in den erblichen preußischen Fürstenstand erhobenen Familien Bentheim-Steinfurt zu Burgsteinfurt und Bentheim-Tecklenburg zu Rheda.[1]
Die Linie Bentheim-Steinfurt des Adelsgeschlechts Bentheim wurde 1454 von Arnold I. von Bentheim-Steinfurt († 1466), als Graf von Steinfurt, begründet. Er war ein Sohn von Eberwin I. Graf von Bentheim, Herr zu Steinfurt († 1454) aus dessen zweiter Ehe mit Gisberta von Bronkhorst-Borkulo. Sein Bruder Bernhard von Bentheim († 1473) begründete die ältere Linie Bentheim-Bentheim, die im Jahre 1530 erlosch, wodurch deren Erbe an die Linie Bentheim-Steinfurt fiel.
Standesrechtlicher Aufstieg und Territorienzuwachs
Das Haus Bentheim-Steinfurt besaß den Status eines Grafen mit den Territorien:
Im Jahre 1495 stieg das Haus Bentheim-Steinfurt in den Rang der Reichsgrafen auf, wegen Steinfurt. Nach der Erbschaft des Hauses Bentheim-Bentheim (ä. L.) im Jahre 1530 erhielt das Haus einen erneuten Reichsgrafentitel wegen Bentheim. Außerdem erwarb das Geschlecht infolge der Ehe des Grafen Arnold II. von Bentheim (1554–1606) mit der Gräfin Magdalena von Neuenahr-Alpen (1548–1626) 1589 die Erbvogtei über Köln.[2]
Bekenntnis und Glauben
Das Haus Bentheim-Steinfurt war seit 1544/1564 bis 1575 evangelisch-lutherischen Glaubens, wechselte dann aber zum evangelisch-reformierten Glauben.
Wappen
Das Stammwappen zeigt in Rot 17 ganze und zwei halbe (4:[½ 3 ½]:4:3:2:1) goldene Münzen. Auf dem Helm mit rot-goldenen Decken ein wie der Schild bezeichneter rot gekleideter Mohrenrumpf mit goldenem Kragen und gold gestulpter roter Spitzmütze mir goldener Quaste.
1803 verlor das Haus Bentheim-Steinfurt, also die jüngere Linie, trotz der Teilung des Hauses nicht seinen sozialen Status, denn es blieb als Reichsgraf im Hochadel, dank Bentheim und Steinfurt, vertreten. Zur Zeit von Napoleon Bonaparte war der Status des Hauses verloren gegangen, da alle Ländereien besetzt und erobert wurden, sowie das Heilige Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst worden war. Nach dem Wiener Kongress von 1814/15 erhielt die Familie den Titel und Status eines Standesherren des Deutschen Bundes bis ins Jahr 1817.
Am 21. Januar 1817 erhob König Friedrich Wilhelm III. das Haus Bentheim-Steinfurt in den Rang eines Fürsten.[4] Neben der Standesherrschaft in Preußen, wegen Steinfurt, hatte die Familie noch zusätzlich die Standesherrschaft in Hannover, wegen Bentheim, inne. Das Fürstenhaus Bentheim-Steinfurt j. L. bestand bis zum Ende der Monarchie 1919.
Christiane Maria von Bentheim-Steinfurt: Kurtze, Doch Acten-mäßige und in der Wahrheit gegründete Anmerckungen über den ohnlängst An Seiten Christianen Marien verwittibten Gräfin zu Bentheim Steinfurth [...] : Dero Wohl erworbene Possession Und Gerechtsahme Der ohnmittelbahren Allodial Reichs-Graffschafft Tecklenburg betr.; Mit Beylagen No. I, II, III, IV, V Und Neben-Anlagen Lit. A, B, C, D. it. No 1 biß 19 inclus. 1722 (Digitalisat der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
Walter von Hueck: Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon, Band I, Band 53 der Gesamtreihe GHdA, C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn 1972. ISSN0435-2408
↑Christoph Franke: Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Band XIX, Band 149 der Gesamtreihe GHdA, C. A. Starke Verlag, Limburg an der Lahn 2011, S. 116. ISBN 978-3-7980-0849-6.
↑Hans-Joachim Böckenholt: Schloß und Herrschaft Rheda. Ein geschichtlicher Abriss. in: Historische Kurzmonographien westf[älischer] Schlösser; Band 1, Rhode Druck und Verlag, 1. Auflage, Harsewinkel (Marienfeld) 1979, S. 31. DNB.
↑Gothaischer genealogischer Hof-Kalender auf das Jahr 1846. In: "Der Gotha". 83. Auflage. II. Abth. Bentheim, Bentheim-Steinfurt. 17. Januar 1817. Justus Perthes, Gotha 1845, S.95f. (google.de [abgerufen am 16. März 2023]).