Barnim IX. (* 2. Dezember1501; † 2. November1573 in der Oderburg bei Stettin; nach anderer Zählung Barnim XI.) war Herzog von Pommern-Stettin. Er regierte zunächst von 1523 bis 1531 gemeinsam mit seinem Bruder Georg I., anschließend allein. Während seiner Regierung sicherten sich die Herzöge von Pommern endgültig ihre Reichsunmittelbarkeit und schlossen sich 1534 der Reformation an.
Nach dem Tod seines Vaters übernahm er 1523 gemeinsam mit seinem Bruder Georg die Regierung im Herzogtum Pommern. Um sich Ansprüchen Brandenburgs, das Pommern als sein Afterlehen ansah, erwehren zu können, heiratete Barnim am 2. Februar 1525 Anna von Braunschweig-Lüneburg (1502–1568), Tochter von Heinrich I., und schloss ein Schutzbündnis mit dem Haus der Welfen. Den langen Streit mit Brandenburg konnten die Brüder 1529 mit Kurfürst Joachim I. im Vertrag von Grimnitz beilegen, wodurch sie auf dem Reichstag zu Augsburg am 26. Juni 1530 Pommern als ein Reichslehen erhielten. Georg vermählte sich mit Margareta von Brandenburg, einer Tochter Joachims. Die Brüder entzweiten sich nach und nach. Als Philipp I., der Sohn Georgs, an die Stelle seines Vaters getreten war, beschlossen die Herzöge am 21. Oktober 1532 die Teilung des Landes in Pommern-Wolgast und Pommern-Stettin, die zunächst befristet war. Dabei erhielt Barnim Pommern-Stettin. Das Bistum Cammin teilten sich die Herzöge.
Schon als junger Student war Barnim zum Anhänger der Reformation geworden, die auch im Land selbst Fortschritte machte. Im Jahr 1534 beriefen die Herzöge Johannes Bugenhagen zum Landtag nach Treptow a. R., wo unter dessen Leitung die Reformation in Pommern beschlossen und eingeleitet wurde. Die dabei anfallenden Kloster und Kirchengüter wurden von den Herzögen geteilt, und 1543 entstand das herzogliche Pädagogium in Stettin.
Da eine Annäherung zur evangelischen Seite vollzogen war, traten die Herzöge im April 1536 dem Schmalkaldischen Bund bei. Nach dessen Niederlage im Schmalkaldischen Krieg kamen sie in eine unangenehme Lage, da sie zwar keine Kriegsteilnehmer, aber doch Gegner des Kaisers Karls V. gewesen waren. Gegen Zahlung einer Geldbuße konnten sie Sanktionen verhindern. Nach dem Tod Philipps führte Barnim bis zur Volljährigkeit von dessen Sohn die Amtsgeschäfte in Pommern-Wolgast weiter. Da er ohne männliche Nachkommenschaft war, übertrug er im Erbvertrag von Jasenitz am 3. Februar 1569 Johann Friedrich die Regierung in Stettin und Ernst Ludwig die Regierung in Wolgast, wobei dem minderjährigen Neffen Kasimir eine Anwartschaft auf dem Bischofsstuhl in Cammin eingeräumt wurde, den man bereits an die Herzogsfamilie gebunden hatte.
Barnim zog sich auf die von ihm ausgebaute Oderburg bei Stettin zurück, wo er vier Jahre später starb.[1] Sein Grab fand er in der Stettiner Marienkirche. Nach deren Abriss verlegte man es in die Schloßkirche.