Als Aviosuperficie wird in Italien gemäß dem Ministerialerlass vom 8. August 2003 ein nichtöffentliches Flugplatzgelände bezeichnet, das nicht als „Privatflughafen“ zertifiziert ist, das aber für die Landung und den Abflug von Leichtflugzeugen und Ultraleichtflugzeugen vorgesehen ist.[1] Diese Flugplätze sind in der Regel nicht nach ICAO-Richtlinien ausgerüstet.
Die Aviosuperfici (Plural von Aviosuperficie) werden mit einer Sondergenehmigung der Luftfahrtbehörde durch private Grundstückbesitzer betrieben und können nur mit Genehmigung Prior Permission Required (PPR; wörtlich: vorherige Genehmigung erforderlich) genutzt werden. Dies geschieht in der Regel telefonisch, kann aber auch in einigen Fällen per Funk erfolgen. Auf diesen Plätzen gibt es normalerweise keine Luftaufsicht, die den Flugbetrieb verantwortlich regelt. Sofern diese Flugplätze keinen ICAO-Code haben, muss man in Flugplänen „ZZZZ“ angeben und dann im Feld „RMK/DEP“ beziehungsweise „RMK/DEST“ den entsprechenden Namen der Aviosuperficie eintragen.
Funkverfahren
Der Funkverkehr zwischen den Flugzeugen, die sich im Anflug oder Abflug befinden, wird über eine einheitliche Frequenz, meist auf 130,00 MHz, abgewickelt. Die verantwortlichen Flugzeugführer teilen auf dieser Frequenz ihre Absichten mit. Positionsmeldungen oder Informationen der Piloten werden als Blindsendungen abgesetzt. Dabei ist wichtig, den Blindsendungen anderer Luftfahrzeuge aufmerksam zuzuhören, um diese Informationen in ein Lagebild des Luftverkehrs bezüglich der eigenen Position umsetzen zu können. Dabei ist auch der Luftraum aufmerksam zu beobachten. Der Einflug in die Platzrunde erfolgt unter Beachtung des anderen Platzverkehrs in den entsprechenden Abschnitten. Positionsmeldungen bzw. Informationen innerhalb der Platzrunde werden weiterhin als Blindsendungen abgegeben. Der Flugzeugführer entscheidet in eigener Verantwortung, ob die Aufgabe fliegerisch durchführbar ist. Dieses Verfahren gilt nicht bei Aviosuperfici mit eigener Luftaufsicht und entsprechender Frequenz.
Nutzungseinschränkung
Die Aviosuperfici sind nach den gültigen Sichtflugregeln (VFR) am Tage zugelassen. Bei Dunkelheit und Nacht sind VFR-Flüge untersagt. Je nach Beschaffenheit der Piste gibt es auch Einschränkungen zur Start- und Landemasse der Flugzeuge.
Es dürfen nur solche Piloten Aviosuperfici benutzen, die eine gültige Pilotenlizenz besitzen, bereits mindestens fünf Starts und Landungen auf einer Aviosuperficie absolviert haben und innerhalb der letzten 90 Tage mindestens fünf Starts und Landungen (egal auf welchem Flugplatz) absolviert haben. Die Hubschrauberpiloten benötigen eine permanente Außenlandungsberechtigung.
Kontrollzonen
Einige Aviosuperfici liegen innerhalb einer bis zum Boden reichenden Kontrollzone (CTR). In diesen Fällen muss beim Anflug rechtzeitig vor Einflug in die CTR zwecks Freigabe Kontakt mit der zuständigen Anflugkontrollstelle hergestellt werden, mit dem Hinweis, dass man auf der Aviosuperficie xy landen möchte. Die Controller kennen in der Regel alle innerhalb ihrer CTR liegenden Plätze und erteilen meist durch entsprechende Freigabe den Weiterflug.
Verzeichnis
In Italien gibt es drei Kategorien von Flugplätzen:
Verkehrsflughäfen, dem ICAO-Standard und bestimmten italienischen Standards entsprechende Flugplätze für die Allgemeine Luftfahrt sowie noch aktive (und oft zivil mitgenutzte) Militärflugplätze gehören allesamt zur Kategorie Aeroporto. Im Jahr 2016 gab es insgesamt 114 zivile und militärische Flughäfen.
Aviosuperfici sind in der Regel nicht nach ICAO-Richtlinien ausgerüstet. Es gibt jedoch Aviosuperfici, die die ICAO-Standards erfüllen, einen ICAO-Code haben und dennoch nicht den Status eines Aeroporto haben oder auf ihn verzichten (in der Regel aus Kostengründen). Im Jahr 2016 gab es 213 von der italienischen Luftfahrtbehörde ENAC zertifizierte zivile Aviosuperfici, die auf einer Liste veröffentlicht werden (es gibt auch einige nicht zertifizierte).
Campi di Volo sind „Flugfelder“, für die im Vergleich zu den Aviosuperfici niedrigere Standards gelten. Ein Campo di Volo ist mit einem Ultraleichtfluggelände vergleichbar, Leichtflugzeuge sind jedoch nicht ganz ausgeschlossen. Es gibt derzeit (2016) rund 230 registrierte zivile Flugfelder dieser Art.
Hinsichtlich der Wasserflugplätze entspricht dem Aeroporto der Idroscalo oder „Wasserflughafen“. Es gab in Italien bis zum Zweiten Weltkrieg über 50 zivile und militärische Einrichtungen dieser Art. Wasserflugplätze werden heute offiziell als Idrosuperfici bezeichnet und entsprechen den Aviosuperfici. Derzeit gibt es weniger als zehn Wasserflugplätze dieser Art, wobei sich zum Teil die Bezeichnung Idroscalo weiterhin hält, einerseits weil einige dieser Einrichtungen eine lange, ungebrochene Geschichte haben, andererseits weil in der Umgangssprache Idroscalo oft stellvertretend für Idrosuperficie verwendet wird. Sogenannte Idrosuperfici occasionali sind Gewässerflächen, auf denen Wasserflugzeuge in ausschließlicher Verantwortung der Piloten starten und wassern. Diese Gewässerflächen werden nirgends registriert und entsprechen nur im weitesten Sinn den Campi di Volo.
Bei den Hubschrauberlandeplätzen wird analog zu Aeroporto und Aviosuperficie zwischen Eliporto und Elisuperficie unterschieden. Oft werden Elisuperfici als Heliport oder Eliporto bezeichnet, obwohl sie einen solchen Status nicht haben. Es gibt in Italien nur wenige Hubschrauberlandeplätze, die als Eliporto zertifiziert sind; Elisuperfici sind die Regel. Wie die Aviosuperfici entsprechen auch die Elisuperfici meist nicht dem ICAO-Standard.[2] Im Jahr 2017 waren in den regionalen ENAC-Listen insgesamt 526 Elisuperfici angegeben.[3] Die im Gesetz definierten Elisuperfici occasionali können wiederum im weitesten Sinn mit den Campi di Volo in Bezug gesetzt werden, diese improvisierten Hubschrauberlandeplätze werden jedoch nirgends registriert.
Nachstehend eine unvollständige Liste der zertifizierten und nicht zertifizierten Aviosuperfici (mit Hinweisen auf Idrosuperfici und, als Ergänzung und zur Orientierung, auf Campi di Volo und „Flughäfen“ für die Allgemeine Luftfahrt), sortiert nach Regionen (alle Angaben ohne Gewähr und nicht für Navigationszwecke):
Neben dem Flughafen Aosta gibt es im Aostatal den auf 1700 m gelegenen Gebirgsflugplatz (Aviosuperficie in pendenza)Chamois (⊙45.8338888888897.6188888888889, 300 × 20, 07/25, Gras) und einen Campo di Volo bei Nus (Chatelair, ⊙45.7403611111117.4785277777778). Darüber hinaus gibt es einige Gletscherpisten, unter anderem bei der Sassière- und Rutor-Gruppe, beim Mont Dolent, beim Mont Gelé und beim Monte Rosa (Lys).
Die Aviosuperficie Montalto Dora liegt nicht im Aostatal, sondern wenige Kilometer jenseits der Grenze im Piemont.
Bei Comacchio (Lido delle Nazioni) ist der Wasserflugplatz Idroscalo Francesco Agello (⊙44.76388888888912.237222222222, 1100 × 80, 03/21). Einen weiteren Wasserflugplatz gab es in Porto Corsini bei Ravenna.
Campi di Volo befinden sich bei Condofuri (Marina, ⊙37.94552777777815.884222222222), Crotone (Bucchi, ⊙39.18497222222217.106861111111), Nicotera (⊙38.51566666666715.942416666667), Sibari (nicht Avios., Dragons Fly, ⊙39.73816.457277777778) und Zungri (⊙38.63727777777815.947861111111).
Am Stausee Lago di Monte Pranu bei Tratalias (⊙39.08758.6119444444444) wurde 2014 mit der Einrichtung eines Wasserflugplatzes begonnen, Testflüge fanden im Mai 2015 statt, die offizielle Eröffnung steht jedoch noch aus.[5] Davor war eine Idrosuperficie bei Sant’Antioco geplant. Bei den heutigen Verkehrsflughäfen Cagliari, Olbia und Alghero (Porto Conte) gab es in der Vergangenheit bedeutende Wasserflugplätze; auch die Lagunen bei Oristano und Tortolì wurden von Wasserflugzeugen genutzt.
Am Stausee Lago Nicoletti zwischen Enna und Leonforte wurde 2007 der Wasserflugplatz Idroscalo di Enna eröffnet, der dann weitgehend ungenutzt blieb (⊙37.6114.34). Bedeutende Wasserflugplätze gab es früher in Augusta, Marsala (Stagnone, ⊙37.81305555555612.454166666667) und Syrakus.
Das Trentino hat neben dem Flugplatz Trient einen auf 1997 m gelegenen Gebirgsflugplatz am Tonalepass (Aviosuperficie in pendenza, ⊙46.26472222222210.599166666667, 1150 × 20 , 07/25, Gras; nur mit Sondergenehmigung) und Campi di Volo bei Campodenno, Cavalese, Vervò und Villa Agnedo.