Amtshaus ist im deutschsprachigen Raum eine geläufige Bezeichnung für den Sitz einer Behörde oder vergleichbaren staatlichen Verwaltungseinrichtung. Häufig ist Amtshaus nur noch eine historische Bezeichnung für das entsprechende Haus, die nach einer Funktionsänderung beibehalten wurde.
Da wo es keine Landesherrlichen Burgen und Schlösser gab, wurden neue zum Teil sehr groß dimensionierte spezielle Amtshäuser errichtet. Der Behördenbau stellte eine bedeutende Neuerung im herrschaftlichen Handeln dar. Sie standen anders als Burgen und Schlösser nicht für Trutz oder Repräsentation, sondern für Funktionalität, Sachlichkeit und Ordnungsbewusstsein und prägten den frühneuzeitlichen staatlichen Charakter.
Altes Amtshaus Wildeshausen, 1729/30 erbaut für das von 1700 bis 1803 bestehende Hannoversche Amt Wildeshausen
In Berlin hießen diese Außenstellen der Bezirksämter zwischen (etwa) 1871 und 1945 „Ortsämter“ (ohne Haus), untergebracht meist in bauernhausähnlichen Gebäuden für die kommunale Verwaltung „vor Ort“.