Der Gerichtsbezirk umfasste seit dem Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[3]
Blankensee,
Blumenholz,
Carpin,
Godendorf,
Grünow,
Hohenzieritz,
Klein Vielen,
Kratzeburg,
Mirow,
Möllenbeck,
Neustrelitz,
Priepert,
Userin,
Wesenberg,
Wokuhl-Dabelow und
Wustrow
Am 6. Oktober 2014 wurden folgende Städte und Gemeinden aus dem Bezirk des Amtsgerichts Neustrelitz in den Bezirk des Amtsgerichts Neubrandenburg eingegliedert.[1]
Feldberger Seenlandschaft,
Groß Miltzow,
Kublank,
Neetzka,
Petersdorf,
Schönbeck,
Schönhausen,
Voigtsdorf und
Woldegk
Durch die Auflösung des Gerichtes wurden sämtliche Städte und Gemeinden am 2. Februar 2015 in den Bezirk des Amtsgerichts Waren (Müritz) eingegliedert.[4]
Sie ist daneben für den gesamten Bezirk des Amtsgerichts Waren (Müritz) ausschließlich zuständig für Strafsachen des Jugendschöffengerichts.[6]
Geschichte
In Neustrelitz befand sich vor 1879 das Kabinets-Amtsgericht Neustrelitz und das Stadtgericht Neustrelitz als Eingangsgerichte. Daneben bestanden Patrimonialgerichte. Übergeordnete Instanz war die Justizkanzlei Strelitz.[7] Mit der Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 17. Mai 1879 wurden die Änderungen der Reichsjustizgesetze im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz umgesetzt. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben und es wurden zehn Amtsgerichte (darunter das Amtsgericht Neustrelitz), ein Landgericht (das Landgericht Neustrelitz) und ein Oberlandesgericht (das gemeinsame Oberlandesgericht Rostock) geschaffen. Der Gerichtssprengel des Amtsgerichts Neustrelitz umfasste danach die Residenzstadt Neustrelitz (Fasanerie, Rudow, Schlange’s Ausbau, Sophienhof, Tack’s Ausbau, Torwitz), die Stadt Wesenberg, das großherzogliche Kabinetsamt (Blumenholz (mit Carlshof, Friedrichshof und Sandmühle)), Glambeck, Hohenzieritz (mit Christenhof), Brillwitz (mit Ehrenhof), Weisdin, Wendfeld und Zippelow, aus dem Dominialamt Strelitz die Orte Below, Blumenhagen (mit Wilhelminenhof), Prälank, Groß Quassow (mit Lindenberg und Voßwinkelsche Schleuse), Userin (mit Buchenhorst), Voßwinkel, Wesenberger Amtsgebiet und Zierke sowie aus dem Dominalamt Mirow der Ort Klein Quassow.[8]
Das Amtsgericht hatte 1880 zwei Richter, die für 12.327 Gerichtseingesessene verantwortlich waren. Es war damit eines der drei größeren Gerichte im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Wesenberg gehalten.[9]
Die Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren (Müritz) befindet sich im denkmalgeschützten Gebäudekomplex Tiergartenstraße 5/Ecke Töpferstraße 13a nahe dem Stadtzentrum von Neustrelitz. Seit 2. März 2015 ist der Gebäudekomplex auch Sitz des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das vorher in Neubrandenburg ansässig war. Im Gebäude Töpferstraße 13a war zuvor das Amtsgericht Neustrelitz untergebracht, das 1865 nach Entwürfen von Friedrich Wilhelm Buttel als GroßherzoglichesLandgericht mit Gerichtssaal und einem Gefängnis im Hof errichtet worden war. Das Gebäude Tiergartenstraße 5 war zu DDR-Zeiten eine Zweigstelle des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS). Der vom MfS als Untersuchungshaftanstalt genutzte Gefängnisbau im Hof ist heute ein Erinnerungsort an diese Zeit der Gebäudenutzung. Schwarze Stelen mit entsprechender Beschriftung auf dem am Gebäude Tiergartenstraße 5 vorbeiführenden Fußweg weisen auf den Erinnerungsort im Hof des Gebäudekomplexes hin.
Durch die Umwandlung des Amtsgerichts in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) bleibt es bei der Zuständigkeit des Landgerichts Neubrandenburg und des Oberlandesgerichts Rostock.[11]
↑I. c) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
↑§ 4 Abs. 7 Nr. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
↑§ 2 Abs. 2, S. 1 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes (Zweigstellenverordnung – ZweigstVO M-V) vom 15. Januar 2014, GVOBl. M-V 2014, S. 29.