Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Teterow (2015)
Das Amtsgericht Teterow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und vorher in Mecklenburg-Schwerin .
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Teterow .[ 1] Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Teterow .[ 2]
Geschichte
Mecklenburg-Schwerin
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Teterow war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.[ 3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[ 4]
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Teterow, und Teile des Dominialamtes Dargun (Jörgenstorf und Niendorf ), des Dominialamtes Güstrow (Dalkendorf , Nienhagen , Groß Roge , Tenze , Groß Wokern und Klein Wokern ) des ritterschaftlichen Amtes Goldberg (Langhagen ) und die größten Teile der ritterschaftlichen Ämter Güstrow , Neukalen und Stavenhagen .[ 5]
DDR
In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Teterow entstand so das Kreisgericht Teterow , welches dem Bezirksgericht Neubrandenburg nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Teterow .
Nach dem Jahr 1989
Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Teterow, gebildet.[ 6] Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Güstrow umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 26. Juli 1999 geschlossen.[ 7]
Gebäude
Das Gericht befand sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in der Warener Straße 31 .[ 8] Auch die Zweigstelle war dort untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Teterow war ab 1945 das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[ 9] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Rostock .[ 10] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock .
Einzelnachweise
↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB).
↑ § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
↑ Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat
↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 462 online
↑ Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 295, Digitalisat
↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
↑ Verordnung vom 5. Juli 1999, GVOBl. M-V 1999, S. 428.
↑ Denkmalliste des Landkreises Güstrow (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 1137.
↑ § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
↑ Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657 (PDF; 698 kB).
53.77133 12.5745 Koordinaten: 53° 46′ 16,8″ N , 12° 34′ 28,2″ O