Das zweiherrigeAmt Wehrheim war ein sensibles Gebilde. Hauptgrund war, dass die Landeshoheit über Jahrhunderte gemeinsam durch das katholische Kurtrier und das evangelische Nassau-Usingen wahrgenommen wurde. Um die dadurch entstehenden Konflikte zu begrenzen, wurden die jeweiligen Kompetenzen bis auf das kleinste festgelegt. Auch bestand jeweils ein kurtrierscher und ein nassauischer Amtmann.
Erstmals wird im Jahr 1386 ein Amtmann in Wehrheim genannt. Jedoch erfolgten bis in die 1520er Jahre noch Frondienste aus Wehrheim und (Langen)Anspach nach Altweilnau, so dass von einem Amt Wehrheim eigentlich noch nicht gesprochen werden kann.
Ab 1543 war Wehrheim Sitz eines kurtrierischen Amtmanns. 1564 kam nach der Einigung zwischen Trier und Usingen (dem Diezer Vertrag) noch ein nassauischer Amtmann hinzu. Das Amt Wehrheim bestand gemäß dem Wehrheimer Amtsweistum von 1579 aus den Orten Wehrheim, Anspach, Obernhain und dem Kloster Thron. Auch das nassauische Amtsweistum von 1589 sowie die kurtrierische Amtsbeschreibung von 1659 nennen das gleiche Gebiet. Damit stellt das Amt Wehrheim räumlich eine Abspaltung des Amtes Altweilnau dar.
Mit der Auflösung Kurtriers 1803 ging dessen Hälfte auf Nassau-Weilburg über. Mit der Verschmelzung der nassauischen Territorien zum Herzogtum Nassau 1806 entfiel die jahrhundertelange Zweiteilung, und das Amt Wehrheim wurde eines der Ämter des Herzogtums.
Mit der Ämterreform in Nassau am 16. Juli 1810 wurde das Amt Wehrheim mit dem Amt Kransberg in ein neues Amt Cleeberg zusammengefasst. 1814 ging dieses Amt dann im Amt Usingen auf.
Jost Kloft: Territorialgeschichte des Kreises Usingen, Marburg 1971, ISBN 3-7708-0421X, Seite 184–185, Seite 214, Seite 217
Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band 1870, Seite 284 (Online)
Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs : Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 2, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 1115–1136.