Ein Abzeichen (bei Hoheitsabzeichen manchmal auch Emblem genannt) ist ein Erkennungs-, Ehren- oder Schmuckabzeichen aus Stoff, Kunststoff und/oder Metall, das in Form von Aufnähern, Anstecknadeln, Schulterklappen, Schilden und ähnlichem bestehen kann. Es kann eine Tätigkeit, eine Funktion, einen Rang bzw. Dienstgrad, eine erbrachte Leistung oder die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft (z. B. Stadt, Stamm, Verein, Organisation, Träger der Staatsgewalt, Gruppe, Meinung) anzeigen.
Begriffsverwendung
Im Allgemeinen wird der Begriff Abzeichen vor allem bezüglich erbrachter Leistungen oder (verdienter) Zugehörigkeit einer Person zu einer Gruppe verwendet (z. B. Verdienst- oder Rangabzeichen), wohingegen ein Emblem nicht für Leistungen vergeben wird, sondern oft einen Bezug zu Werbung und Design besitzt (z. B. Markenemblem).
Schutz staatlicher Abzeichen
In Deutschland sind Abzeichen gesetzlich geschützt, die staatliche Funktionen, Berufe oder Ähnliches kennzeichnen. Der Missbrauch von Abzeichen wird gemäß § 132a StGB als Vergehen bestraft. Die Abzeichen und deren Darstellungen sind jedoch als solches gemeinfrei.
Funktion von Abzeichen
Macharten
Beispiele für Abzeichen
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Ärmelabzeichen eines Grenzschutzbergführers der
Bundespolizei (Deutschland)
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Abzeichen für Sonderausbildungen des
THW von 1994 (Funktionsabzeichen)
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Schulterklappe eines Generals der
Bundeswehr (Dienstgradabzeichen)
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Emblem der
Porsche AG (Markenzeichen)
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Dienstabzeichen des
österreichischen Zivildienstes, mittlerweile durch Plastikkarte oder bei Dienstkleidung durch Stoffabzeichen ersetzt
Siehe auch
- Abzeichen (Pferd): Als Abzeichen bezeichnet man auch bei Tieren – nicht nur Pferden – eine abweichende Fellfärbungen, z. B. als angeborenes Identifikationsmerkmal.
Weblinks