Übergangs- und Schlussvorschriften ist in Deutschland häufig der letzte Abschnitt eines materiellen Gesetzes (formelle Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen usw.) oder anderer schriftlicher Rechtsquellen (z. B. Geschäftsordnungen). Manchmal finden sich typische Inhalte von Übergangsvorschriften in Einführungsgesetzen. Übergangs- und Schlussvorschriften werden auch „Übergangs- und Schlussbestimmungen“, „Übergangsvorschriften“, „Schlussvorschriften“, „Übergangsbestimmungen“ oder „Schlussbestimmungen“ genannt.
Inhalte
Reglungsinhalte können sein:
Grundgesetz
Im Grundgesetz bilden die Übergangs- und Schlussbestimmungen den XI. Abschnitt mit den Artikel 116 bis 146.[1]
Einzelnachweise