Eine Zwangstaufe ist eine Taufe gegen den Willen des Täuflings. In der christlichen Theologie wird die Gültigkeit von Zwangstaufen fast durchgängig bestritten. Trotzdem kam es im Verlauf der Kirchengeschichte aus macht- oder kirchenpolitischen Interessen verschiedentlich zu Zwangstaufen.
Von einer Zwangstaufe zu unterscheiden ist die Kindertaufe. Sie ist innerhalb der christlichen Konfessionen und zwischen ihnen teilweise theologisch umstritten und wird von manchen freikirchlichen Gruppen wie den Taufgesinnten als Zwang gesehen, da sie ohne ausdrückliche Willenserklärung des Täuflings vollzogen wird.
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Aufgrund der Erfahrungen während der Christenverfolgungen aus der Zeit des frühen Christentums wurde in der christlichen Heidenmission in der frühen Zeit das Instrument der Zwangstaufe nicht angewandt. Stattdessen orientierte sich die Religion des Einzelnen am Religionsbekenntnis des Volks- oder Stammesführers: Wenn ein Volks- oder Stammesführer durch friedliche oder gewaltsame Mittel für das Christentum gewonnen worden war, wurde nicht selten die Taufe von allen Mitgliedern seines Volkes oder Stammes erwartet. Es handelte sich dabei aber nicht um eine Zwangstaufe im eigentlichen Sinn.
Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland und in Österreich vereinzelt Zwangstaufen durchgeführt. Eltern, die wegen ihrer weltanschaulichen Überzeugung ihre Kinder nicht taufen lassen wollten, zum Beispiel Baptisten und Atheisten, wurden in Einzelfällen unter Androhung empfindlicher Strafen gezwungen, in die Taufe ihrer Kinder einzuwilligen. Verweigerten sie dennoch ihre Zustimmung, ließen die staatskirchlichen Behörden die Kinder amtlich zur Taufe vorführen. Die Eltern hatten nicht nur dieses Verfahren zu bezahlen, sondern wurden darüber hinaus noch mit Gefängnis- und/oder Geldstrafen belegt. Zu den Zwangstaufen im Großherzogtum Oldenburg schreibt Rolf Schäfer:[2]
„[…] fand der Kampf um die Tauflehre nicht mit Hilfe von Argumenten statt – zumal die Baptisten theologisch nicht ernst genommen wurden –, sondern mit den Machtinstrumenten der bürgerlichen Ordnung. Deshalb wurden die Neugeborenen vor 1848 zwangsweise getauft.“