Hierbei wird in „Istzeiten erfassen“ und „Sollzeiten bestimmen“ unterschieden. Istzeiten sind dabei tatsächlich von Arbeitskräften benötigte Zeiten zur Ausführung von Arbeiten. Sollzeiten werden dagegen aus früher ermittelten Istzeiten abgeleitet. Ziel der Zeitermittlung wird in der Regel die Findung einer Sollzeit sein, um sie für Kalkulationen oder als Vorgabezeit zu nutzen.
Die einer Sollzeit zugrunde liegende Leistung wird als Bezugsleistung bezeichnet, der im Regelfall ein Leistungsgrad von 100 % zugeordnet wird.[2] Dieser Leistungsgrad ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Sollzeit mit der Istzeit :
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Da Soll- und Istzeit mit Soll- und Istleistung übereinstimmen, drückt der Leistungsgrad das Verhältnis einer beobachteten Ist-Leistung zu einer anzustrebenden Soll-Leistung aus.