Plessen ist der Name eines edelfreien mecklenburg-holsteinischen Adelsgeschlechts. Wilhelm August von Plessen war der Sohn des württembergischen Kammerherrn und Kreis-Oberforstmeisters Helmuth Wilhelm Friedrich Albrecht Freiherr von Plessen (* 30. Juli 1778; † 3. Dezember 1856) und der Wilhelmine Christiane von Plessen, geb. Freiin von Palm (* 18. Januar 1783; † 12. September 1830).
Werdegang
Im November 1832 begann Plessen seinen Dienst als Gerichtsaktuar in Biberach und wurde im Mai 1833 mit der gleichen Funktion nach Reutlingen versetzt. Während seiner Verwendung beim Gerichtshof in Ellwangen erfolgte dort am 5. November 1835 die Beförderung zum Ober-Justizassistenten. Am 28. Januar 1841 wurde Plessen Kanzleidirektor im Justizministerium mit dem Titel Ober-Justizrat und zugleich ordentliches Mitglied des Strafanstaltenkollegs. Am 20. April 1843 erfolgte die Beförderung zum Obertribunal-Rat und vortragendem Rat beim Justizministerium. Am 2. Juli 1850 ernannte ihn König Wilhelm zum Chef des Justizdepartements zunächst mit dem Titel Staatsrat und seit dem 20. September 1852 mit dem Titel Minister. Vom 6. Juli bis zum 23. September 1850 war Plessen zusätzlich kurzzeitig Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens.[2] Am 7. April 1856 trat Plessen in den Ruhestand und war somit über 31 Jahre in Pension, ehe er im Sommer 1887 verstarb.
↑Bernhard Mann: Departementschefs des Königreichs Württemberg 1816 – 1918. In: Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten. 1815–1933 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Band 14 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. Band 18). Boldt, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1830-2, S. 236.
↑Königlich Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1862, Seite 34
↑Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg 1866, Seite 56
Literatur
Max Naumann: Die Plessen. Stammfolge vom XIII. bis XX. Jahrhundert. Limburg an der Lahn 1971