Dieser Artikel befasst sich mit dem Rechtswissenschaftler Walter Bayer. Zum Beamten und Politiker siehe Walter Beyer; zu anderen Personen siehe Walter Baier.
Walter Bayer studierte nach dem Abitur als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung in Mannheim und Lausanne Rechtswissenschaft. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung 1981 und der zweiten juristischen Staatsprüfung 1984 wurde er 1985 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim. Dort wurde er 1988 mit einer konzernrechtlichen Untersuchung zum grenzüberschreitenden Beherrschungsvertrag zum Dr. iur. promoviert. Anschließend arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an seiner Habilitationsschrift, in der er sich mit dem Vertrag zugunsten Dritter auseinandersetzte.
Nach einem Bericht der LTO soll Bayer eines der Gutachten verfasst haben, die zur Entscheidung über die Honorarprofessur für den amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, beitrugen.[1] Der zweite Gutachter soll Mathias Habersack gewesen sein. Die Verleihung der Honorarprofessur an Harbarth steht in der Kritik, unter anderem aufgrund der Nähe seiner ehemaligen Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA) und der beteiligten Gutachter.[2] So ist an Universität Jena der Seniorpartner aus Harbarths früherer Kanzlei, Jochem Reichert, Honorarprofessor.[3] Dieser ist zugleich mit Bayer Vorstand des Fördervereins des Instituts für Rechtstatsachenforschung an der Universität Jena.[4]
Veröffentlichungen
Der grenzüberschreitende Beherrschungsvertrag. Müller, Heidelberg 1988, ISBN 3-8114-5188-X (Dissertation, Universität Mannheim, 1987/1988).
Der Vertrag zugunsten Dritter: Neuere Dogmengeschichte, Anwendungsbereich, dogmatische Strukturen. Mohr Siebeck, Tübingen 1995, ISBN 3-16-146388-9 (Habilitationsschrift, Universität Mannheim, 1994).