Wahlberechtigt sind nach § 1 WahlG BE alle Personen, die mindestens seit drei Monaten in Berlin wohnen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mit geschlossenen Listen als personalisierte Verhältniswahl. In der Regel sind für das Abgeordnetenhaus 130 Sitze vorgesehen. Durch Ausgleichsmandate kann die Anzahl der Sitze jedoch ebenso wie bei den vorigen Wahlen steigen.[1]
Wahltermin
Wenn das Parlament nicht zuvor seine Auflösung beschließt, findet die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus im Sommer oder Herbst des Jahres 2026 statt. Artikel 54 der Verfassung von Berlin bestimmt, dass eine reguläre Neuwahl frühestens 56 und spätestens 59 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Abgeordnetenhauses.[2] Das 19. Abgeordnetenhaus von Berlin konstituierte sich am 4. November 2021.[3] Der Senat ist für die Festlegung des konkreten Wahltags verantwortlich. Dabei muss es sich um einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag handeln.[4] Somit kommen die Sonn- und Feiertage zwischen dem 5. Juli 2026 und dem 4. Oktober 2026 für einen Wahltermin in Frage.
Aus der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 ging die CDU erstmals nach 1999 als stärkste Kraft hervor. Die SPD fiel laut dem endgültigen Ergebnis mit nur 53 Stimmen Vorsprung vor den drittplatzierten Grünen auf die zweite Position zurück.[5]
Die Linke erreichte mit einem erneuten Stimmenverlust wieder den vierten Platz. Dahinter lag die AfD. Die FDP verpasste den Einzug in das Parlament, den die Liberalen bei der ursprünglichen Wahl noch deutlich erreichten. Alle anderen Parteien blieben deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde.