Ein Verweser (ahd. firwesan „jemandes Stelle vertreten“) ist ein Vertreter im weitesten Sinne, insbesondere in staatlichen Spitzenämtern. Im Schweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist, sowie für den Stellvertreter eines ordentlich gewählten Pfarrers.
Laut Adelung bezeichnete man als Verweser „eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund.“[1] Verweser wurden in der Geschichte als Regenten, die das Amt eines monarchischen Staatsoberhauptes provisorisch ausübten, eingesetzt. Diese Position wurde häufig mit dem Begriff Reichsverweser umschrieben.[2]
Als Landesverweser bezeichnete man den Vertreter des Landeshauptmanns in Verwaltung und insbesondere Justiz.[3]
Die Funktion und den Begriff des Amtsverwesers gibt es schon seit Anfang des 16. Jahrhunderts.[4]
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